Maßnahmen gegen Omikron

Geboostert ist jetzt mehr als geimpft

Am Freitag hat der Bundesrat den Weg freigemacht, damit die Länder die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen neuen Regeln im Kampf gegen die beginnende Omikron-Welle umsetzen können. Quarantäne und Isolation werden kürzer, die Regeln für die Gastronomie strenger. An der Impfflicht halten die Chefs von Bund und Ländern fest.

10.01.2022Gesetzgebung

(Update am 14.01.2022) Nachdem sich am 10. Januar der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen von Bund und Ländern zusammengeschaltetet  hatten, um die Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 auf Stand zu bringen, haben Bundestag und Bundesrat jetzt den Weg für deren Umsetzung frei gemacht.

Die Angst vor der Omikron-Variante bestimmt die Beschlüsse der Bund- und Länderchefs. Vor allem mit Blick auf die zu erwartenden zwar leichteren Verläufe, aber viel höheren Infektionszahlen werde die Belastung in den Krankenhäusern nicht relevant abnehmen, wenn sie sich auch von den Intensiv-auf die Normalstationen verschieben könnte, so der Beschluss unter Bezugnahme auf den Expertenrat. So soll verhindert werden, dass durch den Ausfall von zu viel Personal gleichzeitig kritische Infrastrukturen nicht mehr betrieben werden können.  

Die bisherige strikte Quarantäne-Regel von 14 Tagen nach dem Kontakt mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person wird daher gelockert.

Quarantäne: Freitesten für alle bald ab sieben Tagen

Gar nicht mehr in Quarantäne sollen künftig Personen müssen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, frisch geimpft oder genesen sind. Möglich wird das durch Neuerungen in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Die in der Öffentlichkeit eher unbekannte Verordnung regelt die Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene. Die Änderungen sollen zeitnah, unmittelbar am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten.

Sie präzisieren die Vorgaben für eine Definition als „geimpft“ oder „genesen“, als in diesem Sinne genesen gilt man künftig erst, wenn seit der Infektion 14 Tage vergangen sind. Außerdem gilt man statt sechs Monate lang künftig marginal kürzer als genesen, nämlich für 180 Tage.

Die Verordnung verweist auf Veröffentlichungen des Paul-Ehrlich-Instituts, was die Vorgaben für eine „vollständige Schutzimpfung“ und definiert angeht und schafft damit u.a. die Möglichkeit zur Differenzierung zwischen den ersten beiden Impfungen, die bislang als vollständiger Impfschutz definiert waren, und einer weiteren Auffrischungsimpfung (Booster). Durch Verweise auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sollen die Länder schneller auf neue Umstände reagieren können, wenn es um die Quarantäne Geneser, Geimpfter und Getesteter geht. So werden dann z. B. (nur) Geboosterte von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. (Update Ende)

Für alle anderen Personen endet die Quarantäne in der Regel nach zehn, bei Vorlage eines negativen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltests schon nach sieben Tagen.

Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich infiziert hatten, können sich nach sieben Tagen nur per PCR-Test freitesten und dürfen den Dienst nur wiederaufnehmen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Wer nicht selbst infiziert, sondern als Kontaktperson in Quarantäne war, für den dürften diese strengeren Regeln nicht gelten. 

Noch schneller soll es bei den Kindern gehen, weil diese in serielle Teststrategien eingebunden seien: Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder können, wenn sie als Kontaktpersonen in Quarantäne waren, schon nach fünf Tagen einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Der Beschluss erklärt auch Ausnahmen von der Quarantäne für möglich, wenn tägliche Testungen, Maskenpflicht etc. ein hohes Schutzniveau garantierten. 

Auch in der Gastronomie gilt: Geboostert ist jetzt mehr als geimpft

Die Vorteile für Geboosterte spiegeln sich auch im Bereich der Gastronomie: Dieser bleibt auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und soll „kurzfristig“ bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder aber dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (2G-Plus) möglich sein. Ein genaues Datum für diese Regelung für die Gastronomie nennt der Beschluss nicht.

Sämtliche am Freitag beschlossenen Maßnahmen sind laut dem Beschluss bundesweit einheitliche Mindeststandards, die Länder können überschießend regeln. Alle Regeln, die die Konferenz im Dezember beschlossen hat, bleiben bestehen, sofern aktuell nichts Abweichendes geregelt wurde.

So bleibt es in punkto Freizeitgestaltung ebenso bei den bestehenden Beschränkungen wie im Einzelhandel, wo außer in Geschäften des täglichen Bedarfs weiterhin 2G gilt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, das Tanzverbot gilt weiter, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Beim Vollzug würden die Länder ein „besonderes Augenmerk“ auf Bars und Kneipen legen, heißt es im Beschluss. Auch die Einhaltung der Regeln in Kinos, Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen werde streng kontrolliert: Diese sind weiterhin nur für Geimpfte und Genesene zugänglich (2G), Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bleiben allerdings möglich.

Überbrückungshilfe IV ist da, Homeoffice soll bleiben, Impfpflicht soll kommen

Der Bund will die betroffenen Branchen weiterhin finanziell entschädigen, seit dem vergangenen Freitag können Unternehmen die sog. Überbrückungshilfe IV beantragen, bei den Fixkosten würden Sach- und Personalkosten für die zusätzlichen Kontrollen etwa in Einzelhandel und Gastronomie berücksichtigt, heißt es im Beschluss.

Es folgt eine Erinnerung an die Verpflichtung zum Homeoffice verbunden mit dem dringenden Aufruf an die Arbeitgeber, dieses in den kommenden Wochen verstärkt zu nutzen.  Für kritische Infrastrukturen dürfte angesichts der befürchteten Omikron-Ausfälle mit weiteren Regelungen zu rechnen sein, bis auf Weiteres weisen Bund und Länder auf die Möglichkeiten hin, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu nutzen.

Schließlich erklärten die Bund- und Länderchefinnen und -chefs noch einmal geschlossen, dass sie eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig halten. Zur Umsetzung, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor Weihnachten bis Ende Februar oder Anfang März versprochen hatte, heißt es allerdings nur, die Länder gingen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen werde. Eben das scheint sich allerdings gerade zu verzögern, in Berlin wird auf parlamentarische Abläufe, wenige anberaumte Plenumssitzungen und sogar auf die Karnevalszeit verwiesen. 

Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz soll am 24. Januar stattfinden.