Elisabeth Selbert: Die Frau hinter Artikel 3 GG
Vor 40 Jahren am 9. Juni 1986 starb Elisabeth Selbert. Dass im Grundgesetz heute schlicht und unmissverständlich steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, ist vor allem ihr Verdienst. Die Kasseler Juristin musste diesen Satz gegen erhebliche Widerstände durchsetzen – mit politischer Klugheit, Hartnäckigkeit und dem festen Willen, Gleichberechtigung nicht dem guten Willen anderer zu überlassen.
Als der Parlamentarische Rat 1948 in Bonn zusammentrat, um das Grundgesetz zu entwerfen, war die juristische Welt eine reine Männerdomäne. Unter den 65 Mitgliedern befanden sich gerade einmal vier Frauen. Eine von ihnen: die SPD-Abgeordnete und Kasseler Rechtsanwältin
Dr. Elisabeth Selbert. Ihr Ziel war klipp und klar – und revolutionär:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Der Widerstand im Rat war entsprechend gewaltig. Die herrschende Juristenzunft blockierte, fürchtete das Chaos im Familienrecht und wollte die Gleichstellung auf ein unverbindliches „Grundsätzlich“ runterschrauben lassen. Selbert bewies jedoch strategisches Geschick: Sie initiierte eine beispiellose Protestwelle im ganzen Land. Sie mobilisierte Frauenverbände und Gewerkschaften und übte gezielt Druck auf die Ehefrauen der Ratsmitglieder aus. Die Folge: Tausende Frauen schickten waschkörbeweise Briefe nach Bonn. Der Druck wirkte. Am 18.01.1949 siegte die Hartnäckigkeit der Anwältin: Der Satz wurde einstimmig in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes aufgenommen.
Eine Biografie des Widerstands
Elisabeth Selbert war keine Frau, die sich einfach mit den Verhältnissen abfand. Geboren 1896, holte sie das Abitur erst im Selbststudium nach, als sie bereits Mutter zweier Kinder war. Sie studierte Jura und promovierte in einer Zeit, in der studierende Frauen noch argwöhnisch beäugt wurden. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten änderte sich alles. Ihr Ehemann Adam wurde aus politischen Gründen inhaftiert und mit einem Berufsverbot belegt. Trotz der NS-Ideologie, die Frauen gezielt aus der Justiz drängte, gelang Selbert 1934 die Zulassung als Rechtsanwältin. Mit ihrer Kanzlei ernährte sie über Jahre die Familie und nutzte ihre Position mutig im Stillen. Durch ihre anwaltliche Tätigkeit bewahrte sie politisch Verfolgte vor dem Konzentrationslager. Nach dem Krieg blieb sie der Anwaltschaft treu und praktizierte – nach einem Rückzug aus der Politik – bis in ihr 85. Lebensjahr als leidenschaftliche Familienrechtlerin.
Rechtsstaatlichkeit braucht Beistand
Der Blick auf Elisabeth Selbert erinnert daran: Der Rechtsstaat lebt nicht allein von Institutionen, sondern von den Rechten, die er garantiert – und von denjenigen, die sie durchsetzen.
In diesem Sinne gewinnt auch das Anliegen der Anwaltschaft an Gewicht. Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich 2025 einstimmig dafür ausgesprochen, ein Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz zu verankern. Ein
neuer Art. 19 V GG soll klarstellen:
Jedermann hat Anspruch auf unabhängige anwaltliche Hilfe – vor Gericht und darüber hinaus.
Heute geht es darum, die Voraussetzungen effektiver Rechtswahrnehmung zu sichern. Denn ein Rechtsstaat ist nur so stark wie der Zugang zu unabhängigem Rechtsschutz, den er gewährleistet.
Weiterführende Links:
Mütter des Grundgesetzes, Bundesministerium für Familie , Senioren, Frau und Jugend (Broschüre)
Presseerklärung der BRAK Nr. 8/2026 v. 03.06.2026 (BRAK pocht auf Art. 19 V GG )
Wessels, BRAK-Mitt. 2026, 91, Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft
Holling "Rechtsstaat braucht Rückgrat” (Audio)
Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen (BR-Drs. 599/25)
Presseerklärung der BRAK Nr. 13/2025 v. 18.11.2025 (Appell an den Bundesrat)
Pressemitteilung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz v. 28.10.2025
Positionspapier der BRAK (zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz)
BRAK-News v. 24.09.2025 (zum Beschluss der BRAK-Hauptversammlung)
Presseerklärung der BRAK Nr. 9/2025 v. 19.09.2025
Wessels, BRAK-Mitt. 2025, 315, Jedermann hat das Recht…
75 Jahre Grundgesetz (75 Videobotschaften zum Geburtstag des GG)
Hinweis: Das BRAK-Magazin 2/2026 widmet sich schwerpunktmäßig der aktuellen Situation von Frauen in der Anwaltschaft. Die Ausgabe beleuchtet unter anderem Karrierewege, strukturelle Hürden, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Rolle von Anwältinnen in Beruf und Selbstverwaltung.