1. Art. 19 V GG - DER TALK | Symbolpolitik oder Sicherheitsnetz?
Am 24.03.2026 diskutierten bei der BRAK Politikerinnen und Politiker mit Vertreterinnen und Vertretern der Anwaltschaft. In einer live vor Publikum aufgezeichneten Runde sprachen Susanne Hierl, Philipp Fernis und Dr. Helene Bubrowski über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes.
Moderiert wurde das Gespräch, bei dem sich die Podiumsgäste keineswegs einig waren, von Dr. Helene Bubrowski (Table.Media).
Unter dem Titel "Art. 19 V GG - DER TALK | Symbolpolitik oder Sicherheitsnetz? Institutionenresilienz im Rechtsstaat" setzten sich Susanne Hierl, MdB, Sprecherin und Mitglied des Bundestags-Rechtsausschusses (CDU/CSU), und Philipp Fernis, Staatsminister der Justiz Rheinland-Pfalz (FDP), im Rahmen der Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer “Rechtsstaat braucht Rückgrat” mit der Frage auseinander:
Sollte mit einem neuen Art. 19 V GG ein Recht für Jedermann im Grundgesetz verankert werden, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen?
Weiterführende Links:
Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft (Wessels, BRAK-Mitt. 2/2026, 91)
Eröffnungsgrußwort am 24.03.2026 “Rechtsstaat braucht Rückgrat”
Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen (BR-Drs. 599/25)
Pressemitteilung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz v. 28.10.2025
Presseerklärung der BRAK 13/2025 v. 18.11.2025 (Appell an den Bundesrat: Wir brauchen eine grundgesetzliche Regelung!)
Positionspapier der BRAK zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz
Presseerklärung der BRAK 9/2025 v. 19.09.2025 (Zugang zum Recht ins GG!)
Jedermann hat das Recht…. (Wessels, BRAK-Mitt. 5/2025, 315)
BRAK-News v. 24.9.2025 (zum Beschluss der BRAK-Hauptversammlung)