Rechtsstaat braucht Rückgrat

1. Art. 19 V GG - DER TALK | Symbolpolitik oder Sicherheitsnetz?

Am 24.03.2026 diskutierten bei der BRAK Politikerinnen und Politiker mit Vertreterinnen und Vertretern der Anwaltschaft. In einer live vor Publikum aufgezeichneten Runde sprachen Susanne Hierl, Philipp Fernis und Dr. Helene Bubrowski über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes.

28.04.2026 Anwaltschaft

Moderiert wurde das Gespräch, bei dem sich die Podiumsgäste keineswegs einig waren, von Dr. Helene Bubrowski (Table.Media).

Unter dem Titel "Art. 19 V GG - DER TALK | Symbolpolitik oder Sicherheitsnetz? Institutionenresilienz im Rechtsstaat" setzten sich Susanne Hierl, MdB, Sprecherin und Mitglied des Bundestags-Rechtsausschusses (CDU/CSU), und Philipp Fernis, Staatsminister der Justiz Rheinland-Pfalz (FDP), im Rahmen der Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer “Rechtsstaat braucht Rückgrat” mit der Frage auseinander: 

Sollte mit einem neuen Art. 19 V GG ein Recht für Jedermann im Grundgesetz verankert werden, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen?