Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2020

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche: Kritik der BRAK

18.09.2020Newsletter

Zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche hat die BRAK sich kritisch geäußert. Ziel des Vorhabens ist es, die Strafverfolgung bei Geldwäsche effektiver zu machen und den Nachweis von Geldwäsche zu erleichtern. Hierzu soll der Tatbestand der Geldwäsche völlig neu gefasst werden. Alle Straftaten sollen künftig Vortat von Geldwäsche sein können; zudem sollen Strafrahmen und Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet werden und Geldwäsche-Verfahren in die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern überführt werden.

Die BRAK hat sich mit Stellungnahmen ihres Ausschusses Strafprozessrecht gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer-AG Geldwäscheaufsicht sowie des Strafrechtsausschusses der deutschen Anwaltschaft (Strauda) kritisch zu dem Entwurf ggeäußert. Beiden Stellungnahmen ist gemein, dass sie die Streichung des Vortatenkatalogs kritisieren und bezweifeln, ob dadurch die Geldwäschekriminalität weiter eingedämmt wird. Die Stellungnahme des Ausschusses Strafprozessrecht und der RAK-AG Geldwäscheaufsicht befasst sich zudem detailliert mit den unmittelbaren Auswirkungen auf die Geldwäscheaufsicht der Kammern und der Verdachtsmeldepflicht.

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