Digitales Rechtssystem – BRAK positioniert sich mit Forderungen
Im Vorfeld der Herbstkonferenz der Justizminister:innen am 11./12.11.2021 hat die BRAK einen umfangreichen Forderungskatalog zur Digitalisierung der Justiz vorgelegt.
Aus Sicht der BRAK muss das mit der Digitalisierung verbundene Potenzial genutzt werden, um den Zugang zum Recht für alle gleichermaßen zu sichern und zu stärken. Digitale Konzepte für Rechtsuchende setzten allerdings zwingend auch einen flächendeckenden, funktionierenden elektronischen Rechtsverkehr voraus. Dazu bedürfe es einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Unverzichtbar sei zudem, dass Rechtsuchende in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuziehen können, wenn sie dies wünschen, und dass digitale Lösungen auch durch die Anwaltschaft für ihre Mandanten nutzbar sind. Die Digitalisierung dürfe keine Abstriche bei rechtsstaatlichen Garantien mit sich bringen.
Die Diskussion zur Digitalisierung der Justiz und die Bereitschaft aller Beteiligten, die in Deutschland bereits umgesetzten Digitalisierungsschritte weiter voranzutreiben, begrüßt die BRAK ausdrücklich. Mit dem ab Anfang 2022 verpflichtend zu nutzenden besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) habe die BRAK einen entscheidenden Beitrag zu diesem Prozess geleistet. Die Anwaltschaft als größte Berufsgruppe in der Rechtspflege sei damit zugleich Vorreiterin und Garantin einer funktionierenden digitalen Justiz.
Mit ihrem umfangreichen Papier stellt die BRAK nicht nur Forderungen hinsichtlich der Ausstattung der Gerichte auf, sondern unterbreitet auch konkrete Vorschläge zur Ausstattung von Gerichten und zur Ausgestaltung von Onlineverfahren und Justizportalen.
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