Zum Weiterlesen

Weitere Inhalte zum Schlagwort

Digital Markets Act

  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2025

    Evaluierung des Gesetzes über digitale Märkte – KOM

    11.09.2025Newsletter
    Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) durch. Dabei soll untersucht werden, ob und inwieweit das Hauptziel des DMA, die Gewährleistung fairer digitaler Märkte, erreicht wurde und ob Anpassungen zentraler Bestimmungen erforderlich sind.
  • 15.09.2023Newsletter
    Die Europäische Kommission hat am 6. September 2023 sechs Unternehmen als sogenannte „Gatekeeper“ eingestuft. Künftig unterliegen insgesamt 22 Plattformdienste der Unternehmen Alphabet, Apple, Amazon, ByteDance, Meta und Microsoft strengeren Vorschriften.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2023

    Vollständige Anwendbarkeit des DMA – EU

    11.05.2023Newsletter
    Die Regelungen des Gesetzes für Digitale Märkte (DMA) gelten seit dem 2. Mai 2023. Mit dem DMA sollen bestimmte Online-Plattformen mit großer Marktmacht, sog. Gatekeeper, weitreichend reguliert werden.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2023

    Neue Durchführungsverordnung zum DMA – KOM

    28.04.2023Newsletter
    Die Europäische Kommission hat am 14. April 2023 eine Durchführungsverordnung zum Gesetz für Digitale Märkte (DMA) angenommen.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2022

    Gesetz über Digitale Märkte in Kraft getreten – EP/Rat

    10.11.2022Newsletter
    Das Gesetz über Digitale Märkte („DMA“ – Digital Markets Act) ist am 1. November 2022 als Verordnung in Kraft getreten. Damit werden weitreichende und detaillierte Regeln für bestimmte Online-Plattformen mit großer Marktmacht, sogenannte Gatekeeper, geschaffen.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2022

    Kompromiss zum Digital Markets Act gebilligt – Rat

    20.07.2022Newsletter
    Der Rat hat am 18. Juli 2022 nach dem EP den Trilog-Kompromiss über den Rechtsakt über digitale Märkte angenommen. Durch die neue Verordnung sollen besonders große Internetplattformanbieter davon abgehalten werden, ihre Marktmacht zu missbrauchen.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2022

    Kompromiss zum Rechtsakt über digitale Märkte – EP

    10.06.2022Newsletter
    Am 16. Mai 2022 hat der federführende Binnenmarktausschuss (IMCO) im EP den Trilog-Kompromiss über den Digital Markets Act angenommen. Die BRAK hatte zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen.