Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2022

Aufenthaltsrecht: BRAK begrüßt geplante Perspektive für langjährig Geduldete

Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland geduldet wurden, aber gut integriert sind und sich rechtstreu verhalten haben, sollen künftig die Chance auf einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor.

29.06.2022Newsletter

Mit dem vom Bundesministerium für Inneres und Heimat Ende Mai vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts soll Menschen, die seit Längerem in Deutschland geduldet wurden, die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis eröffnet werden. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, dass mit der neuen Chancen-Aufenthaltserlaubnis innerhalb eines Jahres die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel erworben werden können.

Voraussetzung ist, dass die betreffenden Menschen zum Stichtag 1.1.2022 seit mehr als fünf Jahren in Deutschland geduldet wurden oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen in Deutschland waren. Sie müssen zudem integriert sein und sich rechtstreu verhalten haben, d.h. es darf zu keiner Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat gekommen sein. Belegen müssen sie ferner die Sicherung ihres Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse sowie einen Identitätsnachweis. Gelingt der Nachweis der Voraussetzungen innerhalb eines Jahres nicht, sollen die Betroffenen in den aufenthaltsrechtlichen Status der Duldung zurückfallen. Der Entwurf sieht zudem Regelungen für Familienangehörige und für volljährig gewordene Kinder vor.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Intention, den zum Stichtag Geduldeten diese Chance zu gewähren. Der frühzeitige Zugang zur Sprachförderung erleichtere die Aufnahme einer Beschäftigung, fördere die Integration und wirke dem Fachkräftemangel entgegen. Auch die Verkürzung der Voraufenthaltsdauer in §§ 25a, 25b AufenthG begrüßt die BRAK ausdrücklich.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis regt die BRAK jedoch Änderungen und Klarstellungen bei einigen der im Entwurf enthaltenen Regelungen an. Scharfe Kritik übt die BRAK daran, dass nach dem Entwurf auch Straftaten naher Familienangehöriger als Ausschlussgrund für ein Chancen-Aufenthaltsrecht gelten sollen. Dies sei unsozial und eine mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden „Sippenhaft“.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Abschiebehaft in bestimmten Fällen von drei auf sechs Monate verlängert werden können soll. Dies lehnt die BRAK entschieden ab. Die Abschiebehaft dürfe nur als letztes Mittel angewendet werden, die Freiheitsentziehung müsse so kurz wie möglich gehalten werden. Die Ausländerbehörden müssten vor Beantragung der Haft konkrete Alternativen prüfen. Für den Fall, dass die Verlängerung der Abschiebehaft beibehalten werden soll, hält die BRAK es für unabdingbar, dann eine Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung für Menschen in Abschiebehaft einzuführen.

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