BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben
Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es ab August neue Pflichten und eigene Anwaltspostfächer. In den gerade erschienenen neuen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin geht es neben diesen Themen u.a. um die Ausgangskontrolle beim beA und die Entwicklung der Anwaltschaft.
In den BRAK-Mitteilungen spricht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels über die zunehmenden Probleme, junge Juristinnen und Juristen dauerhaft für den Anwaltsberuf zu gewinnen, und zeigt die problematische strukturelle Entwicklung der Anwaltschaft auf. Jan Schaeffer stellt dar, welche neuen Pflichten ab dem 1.8.2022 für Berufsausübungsgesellschaften gelten und wie sie eingehalten werden können. Antje Jungk erläutert anhand aktueller Rechtsprechung, was bei Erhalt und Versendung von Nachrichten per beA gilt und welche Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Büroorganisation nötig sind. Außerdem zeigt sie, wie bei Fehlern gerichtliche Hinweispflicht, Heilungsmöglichkeiten und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ineinandergreifen. Tanja Nitschke und Astrid Franke geben einen Einblick in die Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2022.
Außerdem im Heft: Außerdem im Heft: der jährliche Überblick zur Entwicklung des Rechtanwaltsvergütungsrechts von Dirk Hinne, die Übersicht zu haftungsrechtlichen Rechtsprechung von Antje Jungk, Bertin Chab und Holger Grams sowie Berichte aus der Arbeit der BRAK im nationalen, europäischen und internationalen Bereich.
Im Rechtsprechungsteil kommentiert Julia von Seltmann eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg, das eine aktive beA-Nutzungspflicht für einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer angenommen hat, der auch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Rolf G. Pohlmann setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des BGH zu Vorauswahllisten für Insolvenzverwalter auseinander. Dokumentiert sind außerdem u.a. Entscheidungen zur Reaktion auf Google-Bewertungen durch Mandanten (Bayerischer AGH), zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Vortrag zu Gesundheitsdaten im Prozess (VG Wiesbaden) und zur Frage, wann Gerichte eine anwaltliche Bevollmächtigung prüfen dürfen (BVerfG).
Im neuen BRAK-Magazin berichtet Zoran Domic vom eindrucksvollen und freundschaftlichen Austausch der jüngsten Kammervorstandsmitglieder mit der Israel Bar. Julia von Seltmann gibt Einblicke in das neue beA für Berufsausübungsgesellschaften. Bernhard Docke verrät im Interview mit Kristina Trierweiler, wie er einen Mandanten aus dem US-Lager Guantanamo befreite und es damit in die Kinos schaffte.
Außerdem im Heft: Wie weiblich ist die Anwaltschaft wirklich? (Tanja Nitschke); ein Guide zu künstlicher Intelligenz in der Anwaltskanzlei (Astrid Gamisch); wie die Schlichtungsstelle einen Streit um Anwaltshonorar fair regelt (Elisabeth Mette); die neue Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften (Christian Dahns); arbeits- und sozialrechtliche Folgen von Krankheitsfällen (Anja Katharina Euler).
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Hintergrund:
Mit ihren Zeitschriften informiert die BRAK über aktuelle Entwicklungen in Berufsrecht und Berufspolitik; zudem berichtet sie aus ihrer Arbeit und erörtert berufspraktische Fragen. Die BRAK-Mitteilungen enthalten außerdem amtliche Bekanntmachungen, insbesondere von Änderungen der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Anwältinnen und Anwälte erhalten den Zugang über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Die Zeitschriften sind zudem über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter und als App verfügbar.