Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 4/2022

BRAK-Umfrage: ein Fünftel aller anwaltlichen Anderkonten gekündigt

Rund einem Fünftel aller Anwältinnen und Anwälte wurde durch ihre Bank das Anderkonto gekündigt. Dahinter stecken vermutete Geldwäsche-Risiken. Das ergab eine in der ersten Februarhälfte durchgeführte Umfrage der BRAK.

23.02.2022Newsletter

Hintergrund der Umfrage waren gehäufte Meldungen von Anwältinnen und Anwälten, von ihren Banken die Kündigung von Anderkonten erhalten zu haben. Die Banken beriefen sich dabei überwiegend auf das Geldwäschegesetz (GwG) und die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum GwG. Diese waren im Sommer 2021 geändert worden; dabei wurde die bisherige Einstufung der Anderkonten u.a. von Anwältinnen und Anwälten in die Niedrigrisikogruppe (Ziff. 7 der Auslegungshinweise, „Besonderer Teil: Kreditinstitute“) aufgehoben. Mehrere Banken nahmen dies offenbar zum Anlass, Anderkonten zu kündigen. Anwältinnen und Anwälte sind jedoch berufsrechtlich gehalten, Anderkonten zu führen und werden durch die Kündigungen vor erhebliche Probleme gestellt.

Ziel der vom 7.-13.2.2022 durchgeführten Umfrage der BRAK war es, zu eruieren, wie viele Kolleginnen und Kollegen konkret durch die bankseitigen Kündigungen von Sammelanderkonten betroffen sind. An der Umfrage nahmen rund 9.600 Anwältinnen und Anwälte teil.

Die Ergebnisse der Studie bestätigen, dass es sich um ein systemisches Problem großen Ausmaßes handelt. Knapp 21 % der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhielten eine Kündigung für das Sammelanderkonto durch ihre Bank, 2,4 % für ihre Einzelanderkonten. Als Kündigungsgründe wurden überwiegend das GwG (72 %) sowie die geänderten Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin (56 %) genannt; zudem sollen Aufwand und Kosten der Banken reduziert werden (26 %).

BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul zeigt sich angesichts der Ergebnisse besorgt. Rund ein Fünftel der Anwaltschaft sei bereits jetzt durch Kündigungen von Anderkonten betroffen. Es sei jedoch mit einer Ausweitung des Problems zu rechnen, da die Banken die Kündigungen überwiegend erst im Jahr 2022 ausgesprochen hätten.

Die BRAK setzt sich in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium der Finanzen, der BaFin und dem Bundesverband deutscher Banken intensiv für eine Lösung ein, um die Anwaltschaft in dieser für sie misslichen Lage zu unterstützen.

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