Online-Veranstaltung: Neuerungen in grenzüberschreitenden Familienverfahren
Ab August bringt die Brüssel IIb-Verordnung einige Neuerungen für grenzüberschreitende Familiensachen. Eine Online-Veranstaltung der BRAK am 9.5.2022 blickt auf die wesentlichen Änderungen für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und für internationale Kindesentführungen.
Im Rahmen der EU-weiten „Konferenz zur Zukunft Europas“ richtet die BRAK am 9.5.2022 eine digitale Veranstaltung mit dem Titel „Was bringt die Brüssel-IIb-Verordnung? – Neuerungen in grenzüberschreitenden Familienverfahren“ aus.
Die Brüssel IIb-Verordnung löst zum 1.8.2022 die bislang geltenden Regelungen der Brüssel IIa-Verordnung ab; ergänzend wurden nationale Verfahrensregelungen geschaffen. Die neuen Regelungen werden im Rahmen der Veranstaltung praxisnah vorgestellt.
Dr. Andrea Schulz, deutsche Verbindungsrichterin im französischen Justizministerium und bis 2019 bei der EU-Kommission mit der Neufassung der Brüssel IIa-Verordnung befasst, stellt die wesentlichen Neuerungen der Brüssel IIb-Verordnung vor.
Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im Bundesamt für Justiz, erläutert, wie das Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde behilflich sein kann, wenn ein Elternteil und das Kind von einer grenzüberschreitenden Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeit oder einer internationalen Kindesentführung bereits betroffen sind oder diese möglicherweise bevorsteht.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an die Vortragenden zu richten.
Die Veranstaltung findet am 9.5.2022 von 16 Uhr bis 18:30 Uhr als Webinar per Zoom statt. Die Zugangsdaten werden per E-Mail versandt.
Anmeldungen sind bis zum 6.5.2022 möglich unter ghetti(at)brak(dot)de.
Weiterführende Links:
- Programm der Veranstaltung
- Ausschuss Familien- und Erbrecht der BRAK
- Verordnung (EU) 2019/1111 – Brüssel IIb-Verordnung
- BRAK-Stellungnahme 25/2021 (zum Referentenentwurf für ein Durchführungsgesetz zur Brüssel IIb-Verordnung)
- Nachrichten aus Berlin Nr. 8/2021 v. 22.4.2021 (zum weiteren Gesetzgebungsverfahren)
- Durchführungsgesetz, BGBl. 2021 I, 3424