Solingen-Attentat: Interview zu anwaltlicher Tätigkeit im Asylverfahren
Die Anwältin, die den mutmaßlichen Messer-Attentäter von Solingen im Asylverfahren vertrat, wurde medial heftig kritisiert. Der Asylrechtler Michael Brenner, Mitglied im BRAK-Ausschuss Migrationsrecht, erklärt im Interview mit dem Focus, wie anwaltliche Tätigkeit im Asylverfahren wirklich aussieht.
Nach dem Messerattentat in Solingen Ende August wurden sowohl die Anwältin, die den mutmaßlichen Attentäter in seinem Asylverfahren vertreten hatte, als auch im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte allgemein in den Medien kritisiert. Ihnen wurde dabei unter anderem unterstellt, bewusst die Abschiebung vereitelt zu haben. Die Anwältin wurde in der Folge massiv beleidigt und bedroht.
Im Focus erläutert Michael Brenner, Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg, spezialisiert im Ausländer-, Asyl- und Migrationsrecht und Mitglied im BRAK-Ausschuss Migrationsrecht, die anwaltliche Tätigkeit im Asylverfahren. Brenner äußert sein Unverständnis für die mediale Kritik an der Anwältin, die den mutmaßlichen Solingen-Attentäter vertreten hatte. Dazu erklärt er unter anderem den Ablauf des Verfahrens, weist auf die geringe Vergütung hin und stellt klar, weshalb Anwältinnen und Anwälte nicht nur keine Tipps zum Untertauchen geben dürfen, sondern dies auch negative rechtliche Folgen für Geflüchtete hat. Aus seiner Sicht ist die aktuelle Debatte über Verschärfungen des Asylrechts nicht zielführend, weil sie kriminelle Einzelfälle wie den in Solingen nicht verhindern könne.
An der medialen Schelte für die Anwältin des „Solingen-Attentäters“ hatte auch die BRAK vehement Kritik geübt.
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