Familienrecht: BRAK sieht keinen Bedarf für Verantwortungsgemeinschaft
Mit der Verantwortungsgemeinschaft will das Bundesjustizministerium es Erwachsenen ermöglichen, außerhalb von Ehe oder Liebesbeziehungen rechtliche Verantwortung füreinander zu übernehmen. Die BRAK sieht keinen Bedarf für ein solches neues Instrument. Sie verweist auf bereits existierende rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Bundesministerium der Justiz plant umfassende Reformen, mit denen das Familienrecht an die Anforderungen der Gegenwart angepasst werden soll. Als ein Baustein davon soll das Institut der Verantwortungsgemeinschaft eingeführt werden. Sie soll zwei oder mehr volljährigen Personen die Möglichkeit geben, jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Damit soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien umgesetzt werden. Die Grundzüge der Verantwortungsgemeinschaft hat das Bundesministerium der Justiz im Februar 2024 in einem Eckpunktepapier dargelegt.
Das Eckpunktepapier sieht verschiedene Regelungsbereiche vor, die für eine Verantwortungsgemeinschaft in einem notariellen Vertrag vereinbart werden können. Dazu zählen Auskunftsrechte im Krankenhaus, Geschäfte zum Führen des gemeinsamen Haushalts, Pflege und Fürsorge sowie der Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft.
Die BRAK hat sich in ihrer Stellungnahme zu dem Eckpunktepapier zurückhaltend geäußert. Sie sieht keinen Bedarf für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft. Bereits jetzt böten die Regelungen des Zivilrechts verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung und zur Übernahme Verantwortung unabhängig von einer geschlossenen Ehe. Durch die bereits vorhandenen Instrumente wie etwa Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sei es bereits jetzt möglich, Verantwortung für andere Personen zu übertragen bzw. zu übernehmen.
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