Europarat

Erste Staaten unterzeichnen Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs

Mit einer internationalen Konvention des Europarats sollen künftig Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen, Aggression und Eingriffen in ihre Berufsausübung geschützt werden. Anlässlich des Außenministertreffens des Europarats am 13./14.5.2025 unterzeichneten die ersten siebzehn Staaten den Konventionstext. Das Inkrafttreten der Konvention rückt damit näher.

14.05.2025International

Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs wurde anlässlich des am 13. und 14.5.2025 in Luxemburg stattfindenden Außenministertreffens des Europarats zur Unterzeichnung aufgelegt. Das weltweit erste völkerrechtliche Übereinkommen, das darauf zielt, die anwaltliche Berufsausübung vor Belästigungen, Drohungen oder Angriffen oder Eingriffen in die Ausübung der beruflichen Pflichten zu schützen, nimmt damit einen weiteren wichtigen Schritt.

Die ersten dreizehn Staaten – Andorra, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen und Schweden – unterzeichneten den Konventionstext am 13.5.2025. Weitere vier Staaten – Belgien, Island, Moldau und das Vereinigte Königreich – unterzeichneten am 14.5.2025.

Die Unterzeichnung der Konvention bedeutet völkerrechtlich, dass die Staaten den Text als final anerkennen. Zusätzlich ist die Ratifikation erforderlich. Hierzu hinterlegt das Staatsoberhaupt eine von ihm unterzeichnete Vertragsurkunde und erklärt den Vertrag damit für seinen Staat endgültig für verbindlich.

Die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs sieht ein Quorum vor. Mindestens acht Staaten, darunter sechs Mitgliedstaaten des Europarats, müssen die Konvention ratifizieren, damit sie in Kraft treten kann. Die Einhaltung der Konvention wird sodann von einer Expertengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

Die BRAK wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch Deutschland die Konvention unterzeichnet und ratifiziert.

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Hintergrund:

Um das Ausmaß zu eruieren, in dem Anwältinnen und Anwälte im Zusammenhang mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit Belästigungen, Bedrohungen und Aggression erleben, wurden Ende 2024 in 18 Mitgliedstaaten des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) parallele Umfragen in der Anwaltschaft durchgeführt. Die alarmierenden Ergebnisse veröffentlichte der CCBE in einem Übersichtsbericht. Die Situation in Deutschland, die sich aus der in diesem Rahmen von der BRAK durchgeführten Umfrage ergibt, stellt Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 8 im Detail dar; zum CCBE-Bericht siehe ferner auch Nachrichten aus Berlin 25/2024 v. 12.12.2024.