JuMiKo stoppt Versichererpläne – klares Bekenntnis zur anwaltlichen Rechtsberatung
Der bayerische Vorstoß, Rechtsschutzversicherern eine anwaltliche Rechtsberatung zu ermöglichen, ist auf der Justizministerkonferenz am 7.11.2025 klar gescheitert. Die Länder stellten sich damit hinter die Anwaltschaft und setzten zugleich wichtige Impulse für einen modernen, digitalisierten und wehrhaften Rechtsstaat.
Ablehnung des bayerischen RDG-Vorstoßes
Die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder (Justizministerkonferenz – JuMiKo) haben auf ihrer Herbsttagung am 7.11.2025 in Leipzig den bayerischen Vorschlag zu einer Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) abgelehnt. Die Idee, Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Rechtsberatung zu gestatten, fand einhellig keine Unterstützung – einzig Sachsen-Anhalt enthielt sich der Stimme.
Die BRAK, die bayerischen Rechtsanwaltskammern, die Rechtsanwaltskammern Berlin und Freiburg sowie der Deutsche Anwaltverein hatten den Vorstoß im Vorfeld scharf kritisiert. Sie warnten vor einer schleichenden Erosion des anwaltlichen Berufsrechts und einer Gefährdung der unabhängigen Rechtsberatung. Wäre die Änderung umgesetzt worden, hätten Versicherer in erheblichem Umfang anwaltliche Tätigkeiten übernehmen und damit das bewährte System der unabhängigen, nur dem Interesse der Mandanten verpflichteten Beratung unterlaufen können.
Mit der nun erteilten Absage ist klargestellt: Rechtsberatung bleibt Kernaufgabe der Anwaltschaft – unabhängig, verschwiegen und frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter.
Verfassungstreue als Berufungsvoraussetzung für Schöff:innen
Einig zeigten sich die Länder bei der Stärkung der demokratischen Integrität des Schöffenamts. Künftig soll ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz verankert werden, dass mangelnde Verfassungstreue ein zwingendes Berufungshindernis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter darstellt. Ziel ist es, extremistische Einflussnahme auf das Ehrenamt zu verhindern und die wehrhafte Demokratie zu sichern. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll noch vor den nächsten Schöffenwahlen in Kraft treten.
Effizientere Asylverfahren und moderner Rechtsstaat
Zur Entlastung der Verwaltungsgerichte sollen Asylverfahren künftig nicht mehr nur nach Herkunftsstaaten, sondern auch nach sogenannten Dublin-Zielstaaten gebündelt werden können. Die Justizministerinnen und Justizminister erwarten dadurch schnellere Entscheidungen und Synergieeffekte im Asyl- und Ausländerrecht.
Zugleich bekräftigte die JuMiKo das gemeinsame Ziel, den Rechtsstaat personell und technisch zu stärken. Der neue „Pakt für den Rechtsstaat“ ruht auf drei Säulen: Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und personelle Verstärkung der Justiz. Für die digitale Säule stellt der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro bereit, um die Modernisierung der Justiz bundesweit voranzubringen.
Schutz vor digitaler und sexualisierter Gewalt
Breiten Raum nahm auch der strafrechtliche Reformbedarf ein. Geprüft werden soll, ob das Strafgesetzbuch ausreichenden Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch, Deepfakes und hybriden Angriffen bietet. Bayern hatte auf die Gefahren durch Identitätsdiebstahl im Internet hingewiesen, der häufig mit erheblichen Reputations- und Vermögensschäden verbunden ist.
Zustimmung fand außerdem eine Initiative Niedersachsens, gegen sogenannte „Vergewaltiger-Netzwerke“ strafrechtlich vorzugehen. Besitz und Verbreitung entsprechender Videos sollen künftig unter Strafe stehen. Uneinigkeit bestand dagegen bei der Frage, ob voyeuristische Aufnahmen – etwa heimlich gefilmte Körperbilder – als eigener Straftatbestand geregelt werden sollen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte dennoch an, hierzu bis 2026 einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
75 Jahre EMRK – Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie und Justizunabhängigkeit
Zum Abschluss der Konferenz verabschiedeten die Justizministerinnen und Justizminister eine gemeinsame Erklärung zum 75-jährigen Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie würdigten die EMRK als Grundpfeiler von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und bekräftigten ihren unbedingten Wert für den Schutz individueller Rechte.
Besonders hervorgehoben wurde die Rolle einer unabhängigen Justiz im System der Gewaltenteilung. Angriffe auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurden scharf verurteilt. Die Länder betonten, dass der EGMR als Garant für effektiven Rechtsschutz, Minderheitenschutz und Kontrolle staatlichen Handelns unverzichtbar bleibt.
Mit der Erklärung endete die JuMiKo mit einer klaren Aussage: Der Rechtsstaat lebt von Unabhängigkeit – der der Justiz ebenso wie der Anwaltschaft.
Weiterführende Links:
- Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2025
- Beschlussvorschlag Bayerns zur 96. JuMiKo v. 7.11.2025 in Leipzig
- Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Berliner Anwaltsvereins (zum Beschlussvorschlag Bayerns)
- Stellungnahme der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern und des Bayerischen Anwaltverbands (zum Beschlussvorschlag Bayerns)
- Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Freiburg (zum Beschlussvorschlag Bayerns)
- Presseerklärung 10/2025 (zur Beratung durch Rechtsschutzversicherungen)
- Nachrichten aus Berlin 21/2025 v. 15.10.2025 (zum Beschlussvorschlag Bayerns)
- Gemeinsame Erklärung der JuMiKo: 75 Jahre EMRK
- Nachrichten aus Berlin 22/2025 v. 30.10.2025 (zum 75jährigen Jubiläum der Europäischen Menschenrechtskonvention)
Erstveröffentlichung am 12.11.2025