Elektronischer Rechtsverkehr

beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder ab 26.11. nicht mehr unterstützt

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist ab dem 26.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist erneut darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.

26.11.2025beA & ERV
  • cyberJack® secoder der Firma Reiner SCT

  • Typenschild auf der Rückseite

    des Kartenlesegeräts

Die im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zur Ansteuerung von Kartenlesergeräten eingesetzte Standardsoftware unterstützt seit dem in der Nacht vom 25. auf den 26.11.2025 eingespielten Update des beA-Systems das KartenlesegerätcyberJack Secoder der Firma REINER SCT nicht mehr. Das bedeutet, dass dieses Gerät seitdem für das Arbeiten im beA – d.h. sowohl für die Anmeldung am beA als auch für das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen – nicht mehr genutzt werden kann.

Darauf und auf die Notwendigkeit, sich ein aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechendes Kartenlesegerät als Ersatz zu beschaffen, hatte die BRAK im Vorfeld des beA-Updates wiederholt hingewiesen.

Hintergrund ist, dass der Hersteller den Support für dieses Gerät bereits eingestellt hat, u.a. weil sich die neuesten Sicherheitsanforderungen nicht mehr darauf abbilden lassen. Ab der neuen Version des beA-Systems wird auch der beA-Support Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Kartenlesegeräts nicht mehr bearbeiten.

Nach derzeitigem Stand könnten in vielen Fällen die Geräte auch mit der neuen beA-Version technisch gesehen zumindest vorübergehend weiter nutzbar sein. Dies kann insbesondere bei Nutzung einer Kanzleisoftware vorkommen; sollte dies nicht der Fall sein, sollte der Hersteller der Kanzleisoftware kontaktiert werden.

Wichtig: Auch wenn der Kartenleser bei Ihnen weiterhin funktionieren sollte, wird dringend empfohlen, ihn kurzfristig zu ersetzen, um das Risiko von Einschränkungen zu vermeiden.

Weiterführende Links:

Wie erkenne ich, ob mein Kartenleser betroffen ist?

Details dazu, wie Sie erkennen, ob das von Ihnen genutzte Kartenlesegerät betroffen ist, welche Geräte im beA-System unterstützt werden und was Sie bei Ihrer Entscheidung für ein alternatives Gerät berücksichtigen sollten, erfahren Sie in den Hinweisen des beA-Anwendersupports.