Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 24/2025 v. 26.11.2025

  • Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist ab dem 26.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist erneut darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.
  • Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten waren in Gefahr, weil internationale Vorgaben den Banken detaillierte Prüfungen abverlangen. Die BRAK erreichte einen Kompromiss, der den Bestand von Sammelanderkonten zumindest bis Ende 2026 sichert. Dafür müssen die Konten künftig automatisiert geprüft werden.
  • Die Bundesregierung hat am 19.11.2025 beschlossen, der neuen Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs beizutreten. Das Abkommen soll Ende Januar 2026 unterzeichnet werden. Die BRAK, die sich seit Langem für dieses Abkommen engagiert, begrüßt den Schritt nachdrücklich. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung der Anwaltschaft für die Rechtsstaatlichkeit völkerrechtlich und sichert den Zugang zum Recht effektiv ab.
  • Die Digitalisierung macht vor der Justiz nicht halt: Automatisierte Recherchen, intelligente Verfahrensverwaltung und KI-gestützte Entscheidungsanalysen werden zunehmend Realität. Doch welche Technologien entlasten tatsächlich, und wo liegen die Grenzen? Hierauf zielt das Forschungsprojekt TITAN mit einer aktuellen Umfrage.
  • Die tunesische Rechtsanwältin Sonia Dahmani ist neue Trägerin des Menschenrechtspreises des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE). Mit dem Preis werden jährlich Anwält:innen oder Anwaltsorganisationen ausgezeichnet, die sich besonders um um die Grundwerte des Anwaltsberufs verdient gemacht haben.
  • Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung, Massenbiometrie: Die Pläne zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“ von Bundeskriminalamt und Bundespolizei sind hochaktuell – und hochumstritten. Wie weit dürfen staatliche Überwachungsbefugnisse im digitalen Zeitalter gehen? Darum dreht sich die neueste Folge des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.
  • Die Anwaltschaft fordert eine Verfassungsänderung: Unabhängige anwaltliche Beratung soll als Grundrecht im Grundgesetz verankert werden. Was als Beschluss der BRAK-Hauptversammlung im September begann, hat nun bereits den Bundesrat erreicht. Eine Länderinitiative hat den Vorstoß am 21.11.2025 in den Bundesrat getragen.
  • Der Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie einen reinen Finanzinvestor aufgenommen hatte, war zulässig. Das befand der Bayerische Anwaltsgerichtshof am 25.11.2025 unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der Ende 2024 das sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht für mit Unionsrecht vereinbar erklärt hatte.
  • Sie möchten sich spezialisierten Kompetenzen verschreiben – und Ihre berufliche Entwick-lung gezielt vorantreiben. Mit unseren Fachanwaltslehrgängen 2026 in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Familienrecht bieten wir Ihnen zwei anerkannte, praxisnahe Qualifizierun-gen zur Spezialisierung. Beide Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der Fachanwaltsord-nung (FAO) und führen gezielt zur Fachanwaltsbezeichnung.