Datenschutz- und KI-Regulierung: BRAK begrüßt Ansatz zur überbrückenden Auslegung
Die Datenschutzgrundverordnung, die KI-Verordnung und weitere Digitalregulierungen gelten vielfach als überbordend und wirtschaftshemmend. Eine Gruppe internationaler Datenschutzexpertinnen und -experten schlägt in einem Diskussionspapier einen Brückenschlag zwischen den divergierenden Anforderungen vor. Die BRAK begrüßt das und dringt auf eine Verankerung verfahrensrechtlicher Garantien.
Sowohl auf europäischer wie nationaler Ebene laufen derzeit zahlreiche Debatten über umfassende Reformen der bestehenden Daten- und KI-Gesetze. Hintergrund ist, dass die zahlreichen Vorschriften dazu vielfach als überbordend, inkongruent und hemmend für die Wirtschaft wahrgenommen werden.
Gemeinsam mit anderen Autor:innen haben die Landesdatenschutzbeauftragten Hamburgs und Schleswig-Holsteins ein Diskussionspapier unter dem Titel „Bridge Blueprint“ vorgelegt. Mit dem darin geschilderten Ansatz soll Abhilfe weitgehend ohne regulatorische Novellierungen geschaffen werden, die ihrerseits Zeit kosten und zunächst eine weitere Phase der Unsicherheit bedeuten dürften. Dazu schlagen die Autor:innen einen Ausgleich (Brückenschlag) zwischen den divergierenden Anforderungen und Grundrechtspositionen vor, der weitestgehend auf Basis etablierter Auslegungsgrundsätze und bestehender Regelungen erfolgen könne.
Ansatzpunkt ist dabei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie bleibt von anderen Digitalregulierungen „unberührt“, dies stellt nach dem Verständnis der Autor:innen des Diskussionspapiers jedoch nur ihre Geltung klar und begründet keine isolierte Auslegung. Daher schlagen sie eine Interpretation der DSGVO im Zusammenspiel mit der KI-Verordnung vor, die sich gezielt auf den Einsatz von Systemen fokussiert. So hilft beispielsweise der in der KI-Verordnung festgelegte Grundsatz der Vermeidung diskriminierender Ergebnisse, die Zwecke der Datenverarbeitung nach der DSGVO zu bestimmen; danach wären Datenverarbeitungen zulässig, die zur Vermeidung diskriminierender Ergebnisse erforderlich sind.
Mit einer Stellungnahme ihres Ausschusses Datenschutzrecht hat die BRAK die Gelegenheit ergriffen, frühzeitig anwaltliche Belange in diese Diskussion einzubringen. Sie begrüßt darin den rechtsdogmatischen Ansatz des Blueprints im Grundsatz und dringt auf eine Verankerung verfahrensrechtlicher Garantien wie des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf sowie auf anwaltliche Vertretung als zusätzliche Auslegungsmaximen. Ferner regt sie eine sanfte Normierung der Auslegungsrundsätze etwa in Gesetzesbegründungen oder Erwägungsvorschlägen an. Außerdem sollte der verbleibende Regelungsbedarf klar benannt werden, der aus ihrer Sicht durch die Vorschläge des Bridge Blueprint nicht gänzlich ausgeräumt werden kann.
Weiterführende Links: