Tätigkeitsbericht 2024

Schlichtungsstelle: mehr Anträge, mehr Einigungsvorschläge, höhere Akzeptanz

Bei der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sind im Jahr 2024 rund 11 % mehr Anträge eingegangen als im Vorjahr. Sie unterbreitete 6 % mehr Einigungsvorschläge, die weiterhin in fast zwei Dritteln der Fälle angenommen werden. Die Teilnahmebereitschaft wuchs um etwa 2 % und belegt die hohe Akzeptanz des Schlichtungsverfahrens.

10.02.2025Anwaltschaft

Der zum 1. Februar 2025 veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft dokumentiert wie in den Vorjahren hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft. Aufgabe der unabhängigen Schlichtungsstelle ist es, in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwältinnen und Anwälten und ihrer Mandantschaft zu schlichten.

Mit 56 % betrafen etwas mehr Verfahren als im Vorjahr (auch) Schadensersatzforderungen, die übrigen Verfahren hatten ausschließlich Gebührenstreitigkeiten zum Gegenstand. Dabei gab es den meisten Fällen Streit um die Richtigkeit der anwaltlichen Gebühren- bzw. Honorarrechnung, die übrigen Fälle betrafen mangelnde Aufklärung über die entstehenden Kosten sowie die Wirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen und hier meist Fragen der Transparenz und Bestimmtheit einzelner Klauseln. Sofern es um Schadensersatzforderungen ging, betrafen diese meist Vorwürfe einer Schlechtleistung, der Anwältin bzw. des Anwalts, fehlende Aufklärung über die Erfolgsaussichten, die Kündigung des Mandats oder versäumte Fristen.

Im Vergleich zum Vorjahr gingen 11 % mehr Schlichtungsanträge ein. Damit wurde nach zwei etwas schwächeren Jahren in etwa wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht.

Die Teilnahmebereitschaft an dem freiwilligen Schlichtungsverfahren stieg um fast 2 % auf nunmehr 91,5 %. Die Einigungsquote in den abgeschlossenen Schlichtungsverfahren liegt konstant bei 64 %.

Die durchschnittliche Dauer eines Schlichtungsverfahrens betrug ca. 60 Tage. Die Schlichtung ist damit weiterhin deutlich schneller als die gesetzlich vorgegebenen maximal 90 Tage. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Gesamtverfahrensdauer von Eingang des Antrags bis zur Abschlussmitteilung konstant gehalten werden.

Der Tätigkeitsbericht informiert zudem im Detail über den Ablauf und die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle sowie statistische Aufstellungen und beispielhafte, anonymisierte Schlichtungsfälle.

Als Hauptgründe für die Entstehung von Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis identifiziert die Schlichtungsstelle unzureichende Kommunikation unter den Parteien und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung. In Aufklärung und klarer Kommunikation sieht sie zugleich den Schlüssel, um das Entstehen von Streitigkeiten zu vermeiden.

Weiterführende Links:

Tätigkeitsbericht 2024 der Schlichtungsstelle
Pressemitteilung der Schlichtungsstelle v. 27.1.2025
Website der Schlichtungsstelle
Informationen der BRAK zur Schlichtungsstelle

Hintergrund:

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die im Jahr 2011 bei der BRAK eingerichtet wurde. Als gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle schlichtet sie in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis, insbesondere in Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen. Die bisher geltende Wertgrenze von 50.000 Euro wurde zum 01.01.2025 aufgehoben; die Schlichtungsstelle kann daher nunmehr auch bei höheren Streitwerten tätig werden. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei.

Die bisherige Schlichterin gibt regelmäßig im BRAK-Magazin anhand von beispielhaft ausgewählten Fällen Einblick in die Arbeit der Schlichtungsstelle.

Erstveröffentlichung am 19.02.2025