Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 3/2025 v. 5.2.2025

Die Themen dieser Ausgabe sind u.a.: Anwalts-Schlichtungsstelle: mehr Anträge, mehr Einigungsvorschläge, höhere Akzeptanz; Umfrage: Großteil der Anwaltschaft nutzt Erfolgshonorare nicht; Anwaltsgebühren: Bundestag beschließt Erhöhung

  • Bei der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sind im Jahr 2024 rund 11 % mehr Anträge eingegangen als im Vorjahr. Sie unterbreitete 6 % mehr Einigungsvorschläge, die weiterhin in fast zwei Dritteln der Fälle angenommen werden. Die Teilnahmebereitschaft wuchs um etwa 2 % und belegt die hohe Akzeptanz des Schlichtungsverfahrens.
  • Das sog. Legal Tech-Gesetz erlaubt Anwältinnen und Anwälten seit 2021 in bestimmten Fällen, wie Legal Tech-Anbieter erfolgsbasierte Honorare zu verlangen und Prozesskosten ihrer Mandantschaft zu übernehmen. Das Gesetz wird gerade evaluiert. Eine Umfrage in der Anwaltschaft ergab: Die neuen Möglichkeiten werden kaum genutzt, weil das eigene Risiko zu hoch ist und Mandanten wenig Interesse daran haben.
  • Bereits seit Längerem fordern die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition war zunächst fraglich, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird. Am 31.1.2025 beschloss der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz.
  • Um den Zivilprozess schneller und attraktiver zu machen, haben die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern eine Reformkommission eingesetzt. Ende Januar hat die Kommission – an der auch die BRAK beteiligt war – ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Er enthält konkrete Reformvorschläge.
  • Wird eine volljährige Person adoptiert, erhält sie den Familiennamen des Adoptierenden, auch wenn sie selbst Kinder hat. Die BRAK hält dies für unverhältnismäßig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die namensrechtlichen Folgen der Volljährigen-Adoption verfassungsgemäß sind. Ein Sondervotum dreier Richterinnen sieht dies jedoch anders.
  • Am 10.3.2025 werden aktuelle Fragen des Umwandlungssteuerrechts, für das Verständnis der steuerlichen Fragen unerlässliche Aspekte des Umwandlungsrechts durch praxisbezogene Fallbeispiele & Neuerungen durch das UmRUG von den Referenten Prof. Dr. Roland Wacker (Vors. Richter am Bundesfinanzhof a.D., Rechtsanwalt), Dr. Alexander Mann (Ministerialrat, Hessisches Ministerium der Finanzen), Dr. Matthias Schell LL.M. (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) und Dr. Simon Weiler (Notar) behandelt.