Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 4/2025

Zivilprozess der Zukunft: OLG-Präsidentinnen und -Präsidenten legen Reformvorschläge vor

Um Zivilprozesse moderner und effizienter zu machen, haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte sich intensiv mit Digitalisierung, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen befasst. Ihre Ergebnisse und Forderungen wurden nun in einem Tagungsband veröffentlicht.

20.02.2025Newsletter

Im Rahmen der Initiative zum „Zivilprozess der Zukunft“ befassten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs im Laufe des Jahres 2024 intensiv mit Reformansätzen für die Zivilgerichtsbarkeit. Drei Arbeitsgruppen erarbeiteten Lösungsansätze für die Themenbereiche Zugang zum Recht, Qualität und Effizienz der Rechtsprechung sowie wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten.

Erste Eckpunkte der Auftaktveranstaltung in Düsseldorf wurden bereits im Tagungsband vom 2. März 2024 dargelegt und im Rahmen der in München ausgerichteten 76. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte diskutiert – deren Ergebnisse des Diskurses flossen in die „Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft“.

Die Arbeitsgruppe Zugang zum Recht möchte u.a. den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) perspektivisch durch eine bundeseinheitliche cloudbasierte Kommunikationsplattform ersetzen. Diese soll über Schnittstellen zu Kanzleisoftware und den elektronischen Aktensystemen der Gerichte verfügen und später auch Terminierung und Akteneinsicht ermöglichen. Für professionelle Nutzergruppen soll – wie auch bisher für den ERV – eine Nutzungspflicht gelten. Keine Einigkeit bestand mit Blick auf die Abschaffung des elektronischen Empfangsbekenntnisses.

Als erstrebenswert sieht die Arbeitsgruppe die Einführung eines streitwert- und verfahrensabhängigen besonderen Online-Verfahrens mit vergünstigten Gerichtsgebühren, dessen Verfahrensregeln auf eine ausschließliche digitale Verfahrensführung ausgerichtet sind.

Die Arbeitsgruppe Qualität und Effizienz der Rechtsprechung befürwortet eine Anhebung der Wertgrenzen für Rechtsmittel. Diese beziffert sie im einzelnen; u.a. soll die Berufungssumme von 600 auf 1.200 Euro, die Wertgrenze für Kosten- und Streitwertbeschwerden von 200 auf 300 Euro und die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden von 20.000 auf 30.000 Euro angehoben werden.

Zudem will die Arbeitsgruppe für eine Effizienzsteigerung der Rechtsprechung durch bessere Strukturierung von Verfahren erreichen. Als Mittel dazu nennt sie u.a. die Trennung von Tatsachenvortrag und sonstigem Vorbringen in Schriftsätzen sowie zahlenmäßige und zeitliche Vorgaben für Schriftsätze, die Konzentration auf das schriftliche Vorverfahren, die Beibehaltung der Möglichkeit früher Verhandlungstermine, frühzeitige gerichtliche Hinweise sowie die Einführung eines Organisationstermins.

Ferner fordert die Arbeitsgruppe eine Stärkung des Kammerprinzips sowie die verstärkte Spezialisierung von Richterinnen und Richtern und die Einführung gerichtsübergreifender Spezialzuständigkeiten. Sie regt hierzu einen Katalog von Sachen an, für die jeweils ein Landgericht pro OLG-Bezirk zuständig ist.

Wesentliche Forderung der  Arbeitsgruppe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ist die Erstreckung der Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen auf sämtliche Bereiche des Gesellschaftsrechts. Die bisherige Begrenzung hält sie nach Inkrafttreten des Personengesellschaftsrechts-Modernisierungsgesetzes Anfang 2024 nicht für sachgerecht. Zugleich wird auch für wirtschaftsrechtliche Verfahren die Spezialisierung der Richterschaft sowie die bezirksübergreifende Konzentration spezialisierter Kammern für Handelssachen gefordert.

Einigkeit bestand zudem darin, dass die Kammern für Handelssachen potentiell dazu verpflichtet werden sollen, in komplexen Streitigkeiten die im Justizstandort-Stärkungsgesetz für Commercial Courts vorgesehenen Organisations- und Strukturierungswerkzeuge zu nutzen.

Der Tagungsband der OLG-Präsidentinnen und Präsidenten ist nicht zu verwechseln mit dem beinahe zeitgleich veröffentlichten Abschlussbericht der Reformkommission zum Zivilprozess der Zukunft.

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