Zivilprozess der Zukunft: Reformkommission legt Handlungsempfehlungen vor
Um den Zivilprozess schneller und attraktiver zu machen, haben die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern eine Reformkommission eingesetzt. Ende Januar hat die Kommission – an der auch die BRAK beteiligt war – ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Er enthält konkrete Reformvorschläge.
Im Auftrag des dritten Digitalgipfels der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder hat die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ mögliche Reformansätze und Digitalisierungspotenziale für das Zivilprozessrecht untersucht. Die Kommission wurde im Sommer 2024 eingesetzt und hat Ende Januar ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Darin formuliert sie ein Leitbild für den Zivilprozess der Zukunft, das von einem modernen, nutzerfreundlichen und barrierearmen Zugang zur Justiz ausgeht. Verfahren sollen schneller und effizienter gestaltet werden, die Chancen der Digitalisierung sollen genutzt werden. Dazu hat die Kommission eine Reihe konkreter Handlungsempfehlungen entwickelt:
- Ein bundesweites Justizportal soll zentrale Anlaufstelle für alle justizbezogenen Informationen und Dienstleistungen werden, auch für die Einreichung von Klagen.
- Verfahrensbezogene Kommunikation in Zivilprozessen soll über eine bundeseinheitliche und cloudbasierte Kommunikationsplattform erfolgen.
- PDF-Dokumente sollen durch maschinenverarbeitbare digitale Verfahrensdokumente ersetzt werden, in denen die Parteien geordnet und gegliedert vortragen können.
- Die Qualität in der Justiz soll gesteigert werden, indem Kammern gestärkt und ihre Spezialisierungen ausgebaut werden.
- Um Verfahren zu beschleunigen, sollen die Gerichte bereits zu einem frühen Zeitpunkt verfahrensfördernde Maßnahmen ergreifen, z.B. Organisationstermine und Hinweise.
- Die Beweisaufnahme soll effizienter gestaltet werden, u.a. durch digitale Beweisverzeichnisse und die digitale Verwertung von Zeugenaussagen aus Parallelverfahren.
- Es soll ein digitales Vollstreckungsregister geschaffen werden.
- Die Zustellung soll künftig fingiert werden; elektronische Empfangsbekenntnisse sollen abgeschafft werden.
- Um die Transparenz der Justiz zu fördern, sollen Gerichtsentscheidungen künftig verpflichtend zu veröffentlichen sein. Dafür sind zuverlässige Anwendungen zur Anonymisierung nötig.
Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern werden sich mit dem Abschlussbericht bei ihrer Konferenz im Frühjahr 2025 befassen.
Mitglieder der Kommission waren neben Bund und Ländern auch Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft. Für die BRAK wirkten Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann und Vizepräsident Dr. Christian Lemke mit.
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