BRAK kritisiert Absetzung des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer wegen angeblicher Terrorpropaganda
Die türkische Justiz hat den kompletten Vorstand der Anwaltskammer von Istanbul wegen angeblicher Terrorpropaganda abgesetzt. Die BRAK protestiert dagegen und mahnt zur Wahrung der Unabhängigkeit von Anwaltschaft und Selbstverwaltung.
Am 21.3.2025 enthob ein Istanbuler Gericht alle elf Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von Istanbul, einschließlich ihres Präsidenten Prof. Dr. Ibrahim Kaboğlu, ihrer Ämter. Ihnen werden „Terrorpropaganda“ sowie das Verbreiten irreführender Informationen vorgeworfen. Das Gericht sah hierin einen Verstoß gegen das Gesetz Nr. 1136 über die Zuständigkeiten und Aufgaben der Anwaltskammer. Ein Vorstandsmitglied, der kurdische Rechtsanwalt Fırat Epözdemir, wurde zuvor in anderem Zusammenhang wegen Terrorvorwürfen inhaftiert. Den Hintergrund für die Amtsenthebung bildet eine Erklärung der Rechtsanwaltskammer, in der sie eine Untersuchung der Tötung zweier kurdischer Journalisten durch einen türkischen Drohnenangriff gefordert und den Vorfall als Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht eingeordnet hatte.
Die BRAK sieht in der Amtsenthebung des gesamten Kammervorstands eine massive Bedrohung der anwaltlichen Unabhängigkeit. BRAK-Vizepräsident André Haug kritisierte das Vorgehen als politisch motivierten Versuch, die türkische Anwaltschaft zu delegitimieren und aus dem Weg zu räumen. Sollte an der Amtsenthebung festgehalten werden, sehe er keine Zukunft für die Türkei, die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zumindest akzeptabel wäre.
Die BRAK erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit den türkischen Kolleginnen und Kollegen und mahnt, dass auch die Türkei die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und ihrer Selbstverwaltungsorgane zu achten habe.
Auch die Rechtsanwaltskammer Berlin, die mit der Rechtsanwaltskammer Istanbul durch einen Freundschaftsvertrag verbunden ist, protestierte gemeinsam mit weiteren Anwaltsorganisationen gegen die Absetzung und die strafrechtliche Verfolgung des Kammervorstands.
Ferner äußerte sich auch die Rechtsanwaltskammer Freiburg kritisch zur Absetzung. Sie weist außerdem darauf hin, dass zunehmend mehr Anwältinnen und Anwälte (avukat) aus der Türkei die Aufnahme in deutsche Rechtsanwaltskammern beantragen (das ermöglicht § 206 BRAO); Grund hierfür sei die immer offener werdende Verfolgung der Kolleginnen und Kollegen in der Türkei durch einen immer übergriffigeren Staat.
Den Protest u.a. der BRAK und der Rechtsanwaltskammer Freiburg reflektiert beck-aktuell in einem aktuellen Beitrag, der über die Absetzung des Istanbuler Kammervorstands berichtet.
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