Internationale Anwaltschaft

Türkei: Internationale Solidarität nach Durchsuchungen und Verhaftungen von Anwält:innen

Mit Wohnungsdurchsuchungen und Polizeigewahrsam führten die türkischen Behörden am 23. Juni 2026 erneut repressive Maßnahmen gegen Mitglieder der progressiven Anwaltsvereinigung ÇHD durch. Gemeinsam mit Anwaltsorganisationen aus ganz Europa fordert die BRAK deren Freilassung und ein Ende der Kriminalisierung von Anwält:innen.

25.06.2026 International

Am frühen Morgen des 23.6.2026 wurden die Wohnungen mehrerer Anwältinnen und Anwälte in Ankara und Istanbul durchsucht, darunter auch die Mitglieder der „Progressiven Anwaltsvereinigung“ (ÇHD). Drei von ihnen – Doğa İncesu, Semra Demir und Kürşat Bafra wurden in Polizeigewahrsam genommen.

Beobachter:innen ordnen die Maßnahmen als Teil einer konzertierten Aktion im Vorfeld des 36. NATO-Gipfels ein, der vom 7.-8.7.2026 in Ankara stattfindet. Sie kritisieren, dass den Betroffenen das Recht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung vorenthalten werde, unter anderem weil die Ermittlungsakten geheim gehalten werden und die Kommunikation mit Verteidigern eingeschränkt wurde.

Gemeinsam mit Anwaltsorganisationen unter anderem aus Italien, Spanien, Frankreich, Irland, der Schweiz und den USA sowie dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) fordert die BRAK:

  1. Die verhafteten Anwältinnen und Anwälte sofort und bedingungslos aus dem Polizeigewahrsam zu entlassen;
  2. die willkürlichen Geheimhaltungsanordnungen und die Beschränkung des Zugangs zum Anwalt für 24 Stunden aufzuheben, so dass die Betroffenen vollumfänglichen Zugang zu ihren Verteidigern und Akten haben;
  3. die Kriminalisierung der Anwaltschaft zu beenden und sicherzustellen, dass alle Anwältinnen und Anwälte in der Türkei ihre Aufgaben ohne Sorge vor Vergeltung, unangemessener Einschränkung oder gerichtlicher Verfolgung durchführen können;
  4. sicherzustellen, dass die Rechte von Personen, die in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, zu jeder Zeit respektiert werden und dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren eingehalten wird.

Gegen Anwältinnen und Anwälte der ÇHD geht der türkische Staat bereits seit mehr als zehn Jahren repressiv vor. Die BRAK war mehrfach an Prozessbeobachtungen beteiligt, unter anderem an einem umfangreichen Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen 21 Anwältinnen und Anwälte, in dem Ende 2022 in erster Instanz hohe Haftstrafen ausgeurteilt wurden. Die ebenfalls angeklagte Anwältin Ebru Timtik war 2020 in Haft infolge eines Hungerstreiks verstorben. 

Aktuell anhängig ist ein zweiter Verfahrenskomplex gegen sechs Anwältinnen und Anwälte der ÇHD, denen ebenfalls Terrorpropaganda vorgeworfen wird. Vier von ihnen sind aufgrund der Verurteilung in dem ersten Verfahren bereits inhaftiert. Die weitere Verhandlung wurde Anfang Mai auf den 7.10.2026 vertagt. Die BRAK wird auch hieran gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen als Prozessbeobachterin teilnehmen.

Die BRAK hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt zur Situation der Anwaltschaft in der Türkei geäußert; sie hat die Verfahren gegen einzelne Anwältinnen und Anwälte und gegen den gesamten Istanbuler Kammervorstand im Rahmen von Prozessbeobachtungsmissionen begleitet.

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