Türkei: Internationaler Protest gegen Durchsuchungen und Verhaftungen von Anwältinnen und Anwälten
Mit Wohnungsdurchsuchungen und Polizeigewahrsam haben die türkischen Behörden am 23. Juni 2026 erneut repressive Maßnahmen gegen Mitglieder einer progressiven Anwaltsvereinigung durchgeführt. Gemeinsam mit Anwaltsorganisationen aus ganz Europa fordert die BRAK deren Freilassung und ein Ende der Kriminalisierung von Anwältinnen und Anwälten.
Am frühen Morgen des 23. Juni 2026 wurden die Wohnungen mehrerer Anwältinnen und Anwälte in Ankara und Istanbul durchsucht, darunter auch die Mitglieder der „Progressiven Anwaltsvereinigung“ (ÇHD). Drei von ihnen – Doğa İncesu, Semra Demir und Kürşat Bafra wurden in Polizeigewahrsam genommen.
Beobachterinnen und Beobachter ordnen die Maßnahmen als Teil einer konzertierten Aktion im Vorfeld des 36. NATO-Gipfels ein, der vom 7.-8. Juli 2026 in Ankara stattfindet. Die von ihnen geschilderten Umstände der Ingewahrsamnahme werfen zahlreiche Fragen mit Blick auf das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung auf. Unter anderem soll die Geheimhaltung der Ermittlungsakte angeordnet und die Kommunikation mit Verteidigern für 24 Stunden eingeschränkt worden sein, was eine effektive Verteidigung gerade in diesem frühen Stadium der Ingewahrsamnahme verhindert.
Gemeinsam mit Anwaltsorganisationen unter anderem aus Italien, Spanien, Frankreich, Irland, der Schweiz und den USA sowie dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), äußert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Besorgnis angesichts der neuerlichen strafrechtlichen Maßnahmen gegen Anwältinnen und Anwälte in der Türkei. Die Anwaltsorganisationen fordern die türkischen Behörden eindringlich dazu auf, die Kriminalisierung der Anwaltschaft zu beenden.
Insbesondere fordern sie:
- Die verhafteten Anwältinnen und Anwälte sofort und bedingungslos aus dem Polizeigewahrsam zu entlassen;
- die willkürlichen Geheimhaltungsanordnungen und die Beschränkung des Zugangs zum Anwalt für 24 Stunden aufzuheben, so dass die Betroffenen vollumfänglichen Zugang zu ihren Verteidigern und Akten haben;
- die Kriminalisierung der Anwaltschaft zu beenden und sicherzustellen, dass alle Anwältinnen und Anwälte in der Türkei ihre Aufgaben ohne Sorge vor Vergeltung, unangemessener Einschränkung oder gerichtlicher Verfolgung durchführen können;
- sicherzustellen, dass die Rechte von Personen, die in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, zu jeder Zeit respektiert werden und dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren eingehalten wird.
Die BRAK hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt zur Situation der Anwaltschaft in der Türkei geäußert, sie hat die Verfahren gegen einzelne Anwältinnen und Anwälte, ebenso wie die Strafverfahren gegen den gesamten Istanbuler Kammervorstand und gegen Mitglieder der ÇHD im Rahmen von Prozessbeobachtungsmissionen begleitet.
BRAK-Vizepräsident André Haug unterstreicht: „Erneut werden Kolleginnen und Kollegen in der Türkei nur aus einem Grund kriminalisiert, nämlich weil sie ihrem Beruf nachgehen. Das Vorgehen der türkischen Behörden gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist inakzeptabel. Wir fordern die umgehende Freilassung von Doğa İncesu, Semra Demir und Kürşat Bafra.“
Weiterführende Links:
Gemeinsame Erklärung der Anwaltsorganisationen (englisch)
Gemeinsame Presseerklärung v. 30.01.2026 (zur Verurteilung kurdischer Anwältinnen und Anwälte)
Gemeinsame Presseerklärung v. 09.01.2026 (zum Freispruch für den Kammervorstand von Istanbul)
Haug, BRAK-Magazin 1/2026, 3 (zum Freispruch für den Kammervorstand von Istanbul)
Nachrichten aus Berlin 20/2025 v. 01.10.2025 (zur Prozessbeobachtungsmission)
Lemke, BRAK-Magazin 5/2025, 3 (zur Prozessbeobachtung im September 2025)
Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6 (zur Prozessbeobachtung im Mai 2025)
Trierweiler, BRAK-Magazin 1/2023, 9 (zum Auftakt des ÇHD-Prozesses)