Geldwäscheprävention

CCBE macht sich für anwaltliche Sammelanderkonten stark

Zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets entwirft die Anti Money Laundering Authority derzeit technische Regulierungsstandards. Einer von ihnen bringt anwaltliche Sammelanderkonten durch überzogene Prüfpflichten für Banken in Gefahr. Der Rat der Europäischen Anwaltschaften protestiert – und fordert die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und bestehender Aufsichtsstrukturen.

08.07.2026 Newsletter

Zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, das ab 10.7.2027 gilt, bereitet die europäische Anti Money Laundering Authority (AMLA) derzeit eine größere Zahl an delegierten Rechtsakten – sog. Regulaturoy Technical Standards (RTS). Die BRAK und andere europäische Spitzenorganisationen der Anwaltschaft kritisieren an der Mehrzahl der RTS-Entwürfe, dass sie die Besonderheiten des Nichtfinanzsektors und insbesondere das anwaltliche Berufsgeheimnis ignorieren.

Prüfpflicht allein der Banken unterläuft Verschwiegenheitspflicht

Einer der RTS-Entwürfe betrifft die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gem. Art. 28 I Gw—VO, d.h. die Informationen, die Verpflichtete über ihre Kunden zu erheben haben. Besonders relevant für die Anwaltschaft ist Art. 22 des RTS-Entwurfs. Er weist die Prüfung von Sammelkonten allein den Banken zu – und zwingt Anwältinnen und Anwälte damit, gegenüber Banken Informationen zu offenbaren, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen, damit diese ihre Prüfpflichten erfüllen können. Diese Pflichten sollen auch für alle Transaktionen auf Sammelkonten gelten, und zwar zusätzlich zu den bereits nach Art. 20 Gw-VO bestehenden Sorgfaltspflichten.

Damit steht der RTS-Entwurf in Konflikt zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Zudem wird die geldwäscherechtliche Aufsicht über Sammelkonten von Anwältinnen und Anwälten durch die Rechtsanwaltskammern ausgeübt – einer zusätzlichen Kontrolle durch Banken bedarf es nicht. Hinzu kommt, dass nicht jede über ein anwaltliches Sammelkonto laufende Transaktion eine Verpflichtetenstellung des Anwalts bzw. der Anwältin nach der Gw-VO auslöst.

Neue Gefahr für Sammelanderkonten 

Um steuerrechtliche Prüfpflichten für Sammelkonten abzubilden, gibt es in einigen Mitgliedstaaten bereits automatisierte Prüfsysteme der Kammern. Ein solches System hat die BRAK in mühsamen Gesprächen mit dem Bundesfinanz- und -justizministerium sowie der Kreditwirtschaft auch als Lösung für Deutschland erarbeitet; seine Umsetzung steht in den Startlöchern. Damit wäre eine lange bestehende Gefahr für Sammelanderkonten dauerhaft abgewendet. 

Doch die scharfen geldwäscherechtlichen Prüfpflichten, die Art. 22 des RTS-Entwurfs allein den Banken auferlegen will, könnten dazu führen, dass diese schlicht keine Sammelkonten mehr anbieten. Erste Zeichen in diese Richtung waren von Bankenseite bereits zu vernehmen.

Diese Punkte hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) – ebenso wie die BRAK – in seiner Stellungnahme zu dem RTS-Entwurf kritisiert. Der CCBE hat in seiner Stellungnahme ausführlich dargelegt, weshalb Sammelkonten für die anwaltliche Berufsausübung unabdingbar sind. Die BRAK fordert eine Ergänzung von Art. 22 des RTS, welche die Prüfung von Sammelkonten durch die Rechtsanwaltskammern ausreichen lässt.

Protest auf europäischer Ebene

CCBE-Präsident Roman Završek betont in einem Schreiben an die AMLA die Bedeutung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Er kritisiert, dass die RTS offenkundig auf den Finanzsektor zugeschnitten sind und für kleinere Unternehmen bzw. Kanzleien unerfüllbare Pflichten vorsehen. Er fordert, die Regelungen so zu gestalten, dass sie den Mitgliedstaaten erlauben, ihre bestehenden Aufsichtssysteme weiter zu nutzen, anstatt den Banken allein die Prüfpflichten aufzuerlegen – damit die für die Anwaltschaft so wichtigen Sammelkonten dauerhaft auf dem Markt bleiben können.

Der CCBE fordert eine Formulierung von Art. 22 des RTS zu Kundensorgfaltspflichten, die das anwaltliche Berufsgeheimnis respektiert und die eine Prüfung von Sammelkonten durch die anwaltliche Berufsaufsicht genügen lässt.

Mit eben diesem Anliegen hat sich zudem BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling an die EU-Kommission gewandt.

Zuvor hatte die BRAK auch den Bundesfinanzminister und die Bundesjustizministerin eindringlich um Unterstützung gebeten, um anwaltliche Sammelanderkonten dauerhaft zu sichern.

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