Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2026

Zwei neue Podcast-Folgen: Hass, Drohungen und AfD vor Gericht

Was bedeutet es für den Rechtsstaat, wenn Anwältinnen wegen ihrer Mandate angegriffen werden – und wie lässt sich ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD rechtsstaatlich einordnen? Zwei neue Folgen des BRAK-Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“ nehmen aktuelle Debatten in den Blick: live von der BRAK-Veranstaltung „Rechtsstaat braucht Rückgrat“ und im Gespräch mit Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg über dessen Podcast „AfD vor Gericht“.

22.07.2026 Newsletter

Hass als Berufsrisiko?

In Folge 157 diskutieren die beiden Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge und Clara Bünger und die beiden Kammerpräsidentinnen Dr. Vera Hofmann (Berlin) und Sabine Fuhrmann (Sachsen) über Angriffe auf Anwältinnen, Politikerinnen und Institutionen. Berichtet wird von bedrohten Kanzleien, digitalem Hass, körperlichen Attacken sowie Todes- und Vergewaltigungsdrohungen. Eine BRAK-Umfrage zeigt: 55,1 % der befragten Anwältinnen und Anwälte wurden in den vergangenen zwei Jahren bedroht oder angegriffen.

Auch die politischen Gäste berichten von konkreten Erfahrungen: körperlichen Attacken, digitalem Hass, Todes- und Vergewaltigungsdrohungen. Deutlich wird, dass Angriffe gegen Frauen im öffentlichen Raum häufig sexualisiert sind. Diskutiert werden außerdem der Umgang mit Drohungen, bessere Meldemöglichkeiten, konsequente Anzeigen und das Digitale Gewaltschutzgesetz.

AfD vor Gericht

In einer Folge von „Kurz & knackig“ spricht Ulrich Schellenberg, Rechtsanwalt und früherer DAV-Präsident, über seinen Podcast „AfD vor Gericht“. Das Format erklärt das Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 GG: Wer darf einen Antrag stellen? Welche Rolle spielen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung? Und warum sollte die rechtliche Prüfung nicht mit politischer Taktik vermischt werden?

Thema sind auch die ersten Gäste des Podcasts, das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und mögliche politische Hürden auf dem Weg nach KarlsruheSchellenberg betont: Über ein Parteiverbot urteilen nicht Talkshows, Parteistrategen oder Umfragen, sondern die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Außerdem geht es um politische Sprache, Codes und Chiffren im öffentlichen Diskurs, über mögliche Entwicklungen in Sachsen-Anhalt sowie über die Rolle der Anwaltschaft in rechtsstaatlichen Debatten.

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