Türkei

Unerwarteter Freispruch für Vorstandsmitglieder der Istanbuler Anwaltskammer

Seit Anfang 2025 wurden sämtliche Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer von Istanbul wegen angeblicher Terrorpropaganda strafrechtlich verfolgt – weil sie die Aufklärung der Tötung zweier Journalist:innen gefordert hatten. Den Prozess begleiteten zahlreiche internationale Anwaltsorganisationen, auch die BRAK. Anfang Januar kam überraschend der Freispruch.

21.01.2026 International

Der Prozess gegen alle elf Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von Istanbul endete am 9.1.2026 unerwartet mit einem Freispruch. Vorgeworfen worden war dem Vorstand u.a. Terrorpropaganda. Hintergrund war eine öffentliche Erklärung der Kammer Ende 2024, in der sie Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien gefordert und die willkürliche Festnahme von Journalist:innen, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul kritisiert hatte. Ein Istanbuler Gericht enthob zudem im März 2025 wegen dieser Vorwürfe sämtliche Vorstandsmitglieder ihrer Ämter.

Das Strafverfahren, das große internationale Beachtung fand, hatte im Mai 2025 begonnen. Es fand in einem Sondergerichtssaal auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri, rund 80 Kilometer südwestlich von Istanbul, statt. Die letzten Anhörungen erfolgten Anfang Januar 2026. Zur Prozessbeobachtung waren zahlreiche internationale Anwaltsorganisationen vor Ort, darunter auch die BRAK, die Rechtsanwaltskammer Berlin sowie der Deutsche Anwaltverein.

In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die deutschen Anwaltsorganisationen den Freispruch für die Mitglieder des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer. Er sei der einzig akzeptable Ausgang dieses von Grund auf illegitimen Verfahrens gegen die organisierte Anwaltschaft. Die Solidarität der internationalen Anwaltsorganisationen habe hier gewirkt. Sie weisen jedoch auch darauf hin, dass das Strafverfahren gegen eine unabhängige Kammer mit mehreren zehntausend Mitgliedern eine neue Stufe der Repression gegen die türkische Anwaltschaft darstelle und rechtsstaatlich völlig inakzeptabel sei.

Ob es bei dem Freispruch bleibt, ist noch nicht klar, denn die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.

Noch nicht abgeschlossen ist auch das gesonderte Verfahren zur Absetzung der Vorstandsmitglieder. In erster Instanz wurde die Absetzung bestätigt, derzeit ist das Berufungsverfahren hiergegen anhängig. Da die Absetzungsentscheidung noch nicht rechtskräftig ist, arbeitet der Kammervorstand weiterhin; der Kampf auf dieser Ebene geht also noch weiter.

Weiterführende Links:

Medienecho:

Hintergrund:

Die BRAK war als Teil einer internationalen Prozessbeobachtungsmission bei dem Verfahren vor Ort.

Vom ersten Teil der Verhandlung im Mai 2025 berichtet Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke nahm als Beobachter am zweiten Teil der Verhandlung im September 2025 teil (dazu Lemke, BRAK-Magazin 5/2025, 3).

Vom dritten Teil der Verhandlung, der über mehrere Tage Anfang Januar 2026 stattfand, berichten BRAK-Vizepräsident André Haug (1. Tag), Anne-Kathrin Duncker vom Republikanischen Anwältinnen - und Anwältevereins e. V. (2. Tag) und die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Vera Hofmann (3. Tag) im Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“.