Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2026

Weniger Pauken, mehr Denken: djt beschließt Reformpaket für die juristische Ausbildung

Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) hat sich für eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung ausgesprochen – ohne das Staatsexamen infrage zu stellen. Weniger Prüfungsstoff, verpflichtende KI-Kompetenzen und ein praxisnäheres Referendariat sollen das Studium attraktiver machen. Für die Anwaltschaft sind die Beschlüsse in mehrfacher Hinsicht relevant.

30.09.2026 Newsletter

Angesichts sinkender Studierendenzahlen und drohenden Nachwuchsmangels in den volljuristischen Berufen fordert der 75. Deutsche Juristentag (djt) bei seiner Tagung von 16.-18.9.2026 in Erfurt ein wissenschaftlich fundiertes, kompetenzorientiertes und chancengerechteres Ausbildungssystem. Am Staatsexamen als Zugangsvoraussetzung zu den regulierten juristischen Berufen soll jedoch festgehalten werden; eine Verlagerung der Prüfungshoheit auf die Universitäten fand keine Mehrheit.

Stoffreduktion statt Auswendiglernen

Zentrales Element der Reformforderungen ist eine deutliche Reduktion der Stoffkataloge auf das notwendige Minimum. Künftig sollen Rechtsanwendung, juristische Argumentation, kritisch-reflexive Kompetenz und sachgerechte Tatsachenfeststellung stärker im Mittelpunkt stehen als Detailwissen. Abgelehnt wurden dagegen eine starre Drittelung des Curriculums in Pflichtfächer, Schwerpunktbereiche und Schlüsselqualifikationen, ein verpflichtendes Praxissemester sowie eine europäische Modularisierung des Studiums.

Digitalisierung und KI werden Pflicht

Digitale Kompetenzen sollen verbindlich in den Pflichtfächern des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts sowie im Verfahrensrecht verankert werden. Der djt befürwortet außerdem ein eigenes Prüfungsformat, in dem Studierende KI-generierte Rechtsgutachten kritisch überprüfen müssen. Auch Vertragsgestaltung, Verhandlungsmanagement und Legal-Tech-Kompetenzen sollen an Bedeutung gewinnen.

Referendariat soll praxisnäher werden

Eine grundlegende Neuordnung der Ausbildungsstationen fand keine Mehrheit. Stattdessen setzt der djt auf mehr Praxisnähe in den bestehenden Stationen: Zugang zu Fachverfahren, einheitliche Unterrichtsmaterialien und verpflichtende Evaluationen sollen die Qualität verbessern. Der Anwaltschaft soll dabei insbesondere in der Anwaltsstation eine größere Rolle zukommen.

Prüfungen: digitaler und fairer

Für die Staatsprüfungen fordert der djt kürzere Aufgabentexte, elektronische Klausuren, digitale Hilfsmittel und die Zulassung eines Fachkommentars in der Ersten Prüfung. Verdeckte Zweitkorrekturen, anonymisierte Bewertungen und divers besetzte Prüfungskommissionen sollen die Qualität und Fairness erhöhen. Eine mündliche Prüfung ohne Kenntnis der Vornoten wurde hingegen abgelehnt.

Chancengerechtigkeit als Leitprinzip

Diskriminierungsfreiheit soll in allen Ausbildungsphasen stärker berücksichtigt werden – etwa durch flexible Teilzeitoptionen und angemessene Prüfungsbedingungen bei Lärm, Hitze oder Raumknappheit. Auch der psychischen Belastung Studierender will der djt mit kostenlosen Unterstützungsangeboten begegnen.

Bedeutung für die Anwaltschaft

Für Kanzleien sind die Beschlüsse vor allem in dreierlei Hinsicht relevant: Erstens dürfte die stärkere Einbindung der Anwaltschaft in die Referendarausbildung neue Beteiligungsmöglichkeiten schaffen. Zweitens gewinnen Zukunftsthemen wie Vertragsgestaltung, Verhandlungsmanagement und KI-Kompetenz an Gewicht – und damit auch als Erwartung an Berufseinsteiger:innen. Drittens könnte die geforderte Prüfungskompetenz im Umgang mit KI-gestützten Rechtsgutachten das Qualifikationsprofil der nächsten Generation von Anwältinnen und Anwälten spürbar verändern.

Ob aus den Forderungen des 75. Deutschen Juristentags konkrete Gesetzesänderungen folgen, entscheiden nun Bund, Länder, Fakultäten und Prüfungsämter.

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