Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 20/2026 v. 30.9.2026

  • Die 171. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich bei ihrer Sitzung am 25.9.2026 in Freiburg mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Kanzleipflicht zu reformieren. Daneben standen eine Reihe weiterer aktueller berufsrechtlicher Fragen auf der Agenda der 28 Kammerpräsidentinnen und -präsidenten.
  • Die Satzungsversammlung beschloss im Juni, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das Bundesjustizministerium bestätigt und treten zum 1.10.2026 in Kraft.
  • Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) hat sich für eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung ausgesprochen – ohne das Staatsexamen infrage zu stellen. Weniger Prüfungsstoff, verpflichtende KI-Kompetenzen und ein praxisnäheres Referendariat sollen das Studium attraktiver machen. Für die Anwaltschaft sind die Beschlüsse in mehrfacher Hinsicht relevant.
  • Eine geplante Verbandsklage fordert fundamentale Änderungen am Geschäftsmodell der Plattform Snapchat. Auf einer Pressekonferenz Mitte September kündigte die niederländische Verbraucherschutzorganisation SOMI gemeinsam mit der Leipziger Kanzlei Spirit Legal eine europaweite Verbandsklage an. Die aktuelle Podcast-Folge gibt einen Blick hinter die Kulissen.
  • Damit Anwält:innen auch künftig Sammelanderkonten nutzen können, hat die BRAK ein automatisiertes Prüfsystem konzipiert. Die zuständigen Ministerien bereiten die Anpassung des rechtlichen Rahmens vor. Ein wichtiger Baustein: die erneute Aussetzung internationaler steuerrechtlicher Prüfvorgaben, die das Bundesfinanzministerium nun verkündete.
  • Mit dem Regierungsentwurf zur Nachrichtendienst-Reform soll der rechtliche Rahmen für Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz grundlegend überarbeitet werden. Bereits Anfang Juli gab die BRAK zum damaligen Referentenentwurf eine erste vorläufige Warnung ab. Nun legt sie ihre ausführliche Stellungnahme zu dem über 700 Seiten starken Regierungsentwurf vor – mit unverändert scharfer Kritik.
  • Wohnungsbau soll Vorrang erhalten, Verfahren sollen vollständig digitalisiert und Umweltprüfungen verschlankt werden. Geplant sind zudem erweiterte Vorkaufsrechte, neue Präklusionsregelungen und Anpassungen an europäische Vorgaben, die Kommunen mehr Handlungsspielraum verschaffen sollen. Doch werden die Reformen tatsächlich zu schnellerem Wohnungsbau führen – oder entstehen an anderer Stelle neue rechtliche Konfliktfelder?