US-Sanktionen gegen den IStGH: Europa muss handeln
Die USA haben erstmals den Interntionalen Strafgerichtshof als Institution sanktioniert. BRAK und DAV fordern die Bundesregierung auf, eine entschlossene europäische Antwort voranzutreiben und die Schutzinstrumente der EU zu nutzen.
Angriff auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs
Am 9.10.2026 setzten die Vereinigten Staaten den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erstmals als Institution auf ihre Sanktionsliste. Die Maßnahmen bedrohen nach Einschätzung der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs, etwa seinen Zugang zu Finanzdienstleistungen und weiteren unverzichtbaren Leistungen. Schutz benötigen auch Richterinnen und Richter, Beschäftigte sowie die dort tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
BRAK und DAV begrüßten zugleich die Verleihung des Friedensnobelpreises an die frühere IStGH-Richterin Navanethem Pillay, die am selben Tag bekanntgegeben wurde. Die Auszeichnung würdige ihren jahrzehntelangen Einsatz für Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit.
In einem Schreiben an Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig drängen die Organisationen auf konkrete Maßnahmen. Deutschland müsse sich aktiv für Rechtsstaatlichkeit und die regelbasierte Weltordnung einsetzen.
EU-Schutzinstrumente nutzen
Die BRAK und der DAV fordern, die US-Sanktionsrechtsakte in den Anhang der EU-Blocking-Verordnung aufzunehmen und deren Schutzmechanismen wirksam durchzusetzen. Außerdem solle die EU zügig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Einsatz des Instruments gegen wirtschaftlichen Zwang (Anti-Coercion Instrument) erfüllt sind. Auch weitere geeignete Maßnahmen müssten geprüft werden.
Die Bundesjustizministerin habe die Tragweite der Sanktionen klar benannt, so BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. Nun müssten Taten folgen: „Die Bundesregierung muss eine europäische Antwort vorantreiben, die den Gerichtshof und die für ihn Tätigen tatsächlich schützt.“
„Der Schutz des IStGH ist ein grundlegendes Interesse“
Wessels betont: „Über die Arbeitsfähigkeit eines unabhängigen internationalen Gerichts dürfen nicht die Sanktionsentscheidungen einer fremden Regierung bestimmen. Der Schutz des IStGH ist ein grundlegendes deutsches und europäisches Interesse – unabhängig davon, ob einzelne Entscheidungen des Gerichts politisch gefallen.“
Schnelle Medienresonanz
Die Presseerklärung von BRAK und DAV wurde zeitnah von LTO und beck-aktuell aufgegriffen und in deren Berichterstattung zu den US-Sanktionen gegen den IStGH berücksichtigt.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung 20/2026 v. 13.10.2026
- Schreiben DAV/BRAK v. 13.10.2026 an BMin Dr. Stefanie Hubig und BM Dr. Johann Wadephul
- Statement von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig v. 9.10.2026
- Pressemitteilung der IBA zu „US sanctions against the ICC“ v. 10.10.2026
- CCBE-Statement zum IStGH v. 22.07.2026
- CCBE Statement zum Schutz der Völkerrechtsordung v. 27.3.2026
- LTO v. 13.10.2026: BRAK und DAV fordern mehr Schutz für Internationalen Strafgerichtshof
- Beck-aktuell v. 13.10.2026: DAV und BRAK fordern Europa zum Schutz des IStGH auf