US Sanktionen gegen den IStGH – Europa muss jetzt handeln
Berlin/Brüssel (BRAK) | Nach den US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als Institution fordern die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Bundesregierung zu einer entschlossenen europäischen Initiative auf.
Deutschland muss sich aktiv für die Aufrechterhaltung der regelbasierten Weltordnung und der Rechtsstaatlichkeit einsetzen und alles dafür tun, dass die EU ihre Schutzinstrumente wirksam zum Einsatz bringt. In einem Schreiben an Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig fordern BRAK und DAV konkrete Maßnahmen.
„Wer eine regelbasierte Weltordnung verteidigen will, muss die unabhängigen Gerichte schützen, die ihr Geltung verschaffen. Deutschland muss jetzt Verantwortung übernehmen und in Europa darauf dringen, dass die rechtlichen Schutzinstrumente scharfgeschaltet werden. Der Internationale Strafgerichtshof muss arbeitsfähig bleiben“, erklärt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.
Am 9. Oktober 2026 haben die Vereinigten Staaten erstmals den IStGH als Institution auf ihre Sanktionsliste gesetzt – ausgerechnet an dem Tag, an dem der früheren IStGH-Richterin Navanethem Pillay der Friedensnobelpreis zuerkannt wurde. BRAK und DAV begrüßten diese hochverdiente Würdigung ihres jahrzehntelangen Einsatzes für Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit. Die US-Sanktionen richten sich nun institutionell gegen den Gerichtshof in Gänze und bedrohen seine Funktionsfähigkeit, den Zugang zu Finanzdienstleistungen und weiteren unverzichtbaren Leistungen. Auch Richterinnen und Richter, Beschäftigte sowie die vor dem Gericht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen wirksamen Schutz.
Klare Worte müssen konkrete Folgen haben
DAV und BRAK begrüßen die klare Reaktion der Bundesjustizministerin vom 9. Oktober, die einen „finsteren Tag für das internationale Recht und die Idee einer regelbasierten Weltordnung“ beklagt und Deutschlands Verantwortung für den IStGH bekräftigt hatte.
„Die Bundesjustizministerin hat die Tragweite dieses Angriffs klar benannt. Aus diesem Bekenntnis müssen jetzt schnell konkrete Konsequenzen folgen. Die Bundesregierung muss eine europäische Antwort vorantreiben, die den Gerichtshof und die für ihn Tätigen tatsächlich schützt“, so Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
Europäische Instrumente scharfstellen
Die Organisationen fordern insbesondere, den Anhang der EU-Blocking-Verordnung um die einschlägigen US-Sanktionsrechtsakte zu erweitern und ihre Schutzmechanismen wirksam durchzusetzen. Zugleich bedarf es einer zügigen Prüfung durch die EU, ob die Voraussetzungen des Instruments gegen wirtschaftlichen Zwang (Anti-Coercion Instrument) erfüllt sind. Weitere geeignete Instrumente müssen ebenfalls genutzt werden.
„Langfristig ist dies ein abermaliger Beweis, dass Europa dringend eine unabhängige Finanz- und Digitalinfrastruktur benötigt. Gegebenenfalls müssen Diensteanbieter auf dem europäischen Markt verpflichtet werden, neben amerikanischen Zahlungsdienstleistern auch europäische Systeme wie Wero anzubieten“, mahnt von Raumer.
„Über die Arbeitsfähigkeit eines unabhängigen internationalen Gerichts dürfen nicht die Sanktionsentscheidungen einer fremden Regierung bestimmen. Der Schutz des IStGH ist ein grundlegendes deutsches und europäisches Interesse – unabhängig davon, ob einzelne Entscheidungen des Gerichts politisch gefallen“, betont Wessels.
Weiterführende Links:
Schreiben DAV/BRAK v. 13.10.2026 an BMin Dr. Stefanie Hubig und BM Dr. Johann Wadephul
Statement von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig v. 09.10.2026
Pressemitteilung der IBA zu „US sanctions against the ICC“ v. 10.10.2026
CCBE-Statement zum IStGH v. 22.07.2026
CCBE Statement zum Schutz der Völkerrechtsordung v. 27.03.2026
“Weiterführende Informationen”: aktualisiert 13.10.2026, 13:47 Uhr