Freispruch für Istanbuler Anwaltskammer ist rechtskräftig
Nach knapp zwei Jahren ist ein politisch motiviertes Verfahren gegen die Spitze der Istanbuler Rechtsanwaltskammer beendet: Das Berufungsgericht hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen. Die BRAK, die den Prozess mit Beobachtern begleitet hatte, spricht von einem Erfolg internationaler Solidarität, mahnt aber weiterhin zur Wachsamkeit.
Ein Statement löste das Verfahren aus
Ende 2024 hatte die Istanbuler Rechtsanwaltskammer in einer Erklärung die Aufklärung der Tötung zweier Journalisten in Nordsyrien gefordert. Zugleich kritisierte sie die willkürliche Festnahme von Journalistinnen und Journalisten, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul. Die Staatsanwaltschaft machte daraus den Vorwurf der Terrorpropaganda und der öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen. 2025 erhob sie Anklage gegen alle elf Mitglieder des Kammervorstands.
Internationale Prozessbeobachtung
Die BRAK verfolgte das mehrmonatige Verfahren gemeinsam mit weiteren Anwaltsorganisationen, darunter die Rechtsanwaltskammer Berlin, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwaltverein (RAV), und entsandte Prozessbeobachter. Am 9.1.2026 erging in einem Sondergerichtssaal auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri das Urteil: Freispruch. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch unmittelbar Rechtsmittel ein.
Berufung verworfen, Verfahren abgeschlossen
Am 21.10.2026 wies das Berufungsgericht die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück. Der Freispruch ist damit rechtskräftig, das Verfahren endgültig beendet.
BRAK-Vizepräsident André Haug: „Öffentlicher Druck kann etwas bewirken“
BRAK-Vizepräsident und Prozessbeobachter André Haug zeigt sich erleichtert: „Der Weg war lang und steinig, hat aber erfreulicherweise nach gut zwei Jahren ans Ziel geführt.“ Die Solidarität der internationalen Anwaltsorganisationen mit dem türkischen Kammervorstand habe sich gelohnt und gezeigt, dass öffentlicher Druck etwas bewirken könne.
Zugleich warnt Haug vor Selbstzufriedenheit: Das gesamte Verfahren sei illegitim gewesen und die Anwaltschaft bleibe gefordert, die Entwicklungen weiterhin wachsam zu beobachten. Er sei froh, dass die Anwaltschaft europäisch wie international Schulter an Schulter stehe, wenn die freie Advokatur angegriffen werde. „Daran wird sich auch künftig nichts ändern!“
Haug dankte allen Beteiligten für ihre bemerkenswerte Unterstützung und Solidarität, die den Kampf der Istanbuler Kolleginnen und Kollegen gestärkt hätten.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung der BRAK 22/2026 v. 22.10.2026
- Presseerklärung der BRAK 1/2026 v. 9.1.2026
- Haug, BRAK-Magazin 1/2026, 3 (zum Freispruch in erster Instanz)
- Lemke, BRAK-Magazin 5/2025, 3 (zur internationalen Prozessbeobachtung)
- Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6 (zur internationalen Prozessbeobachtung)
- Bericht vom 4. Prozesstag und zum Urteil von André Haug, BRAK (Podcast v. 9.1.2026)
- Bericht vom 3. Prozesstag von RAin Dr. Vera Hofmann, RAK Berlin (Podcast v. 6.1.2026)
- Bericht vom 2. Prozesstag von Anne-Kathrin Duncker, RAV e. V. (Podcast v. 5.1.2026)
Bericht vom 1. Prozesstag von RA André Haug, BRAK (Podcast v. 4.1.2026)