Presseerklärung 22/2026

Freispruch in der Türkei! Das Ende eines politisch motivierten Verfahrens gegen die Anwaltschaft

Berufung gegen Freispruch des Istanbuler Kammervorstands verworfen – Freispruch rechtskräftig

22.10.2026 Presseerklärung

Ende 2024 hatte die Istanbuler Rechtsanwaltskammer eine Erklärung abgegeben, in der die Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien gefordert und die willkürliche Festnahme von Journalistinnen und Journalisten, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul kritisiert hatte. Daraus konstruierte die Staatsanwaltschaft einen Vorwurf wegen Terrorpropaganda sowie öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen und klagte 2025 alle 11 Mitglieder des Kammervorstands an. Nach einem mehrmonatigen Prozess, den die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und weitere Anwaltsorganisationen, darunter die Rechtsanwaltskammer Berlin, der Deutsche Anwaltverein e. V. (DAV) sowie der Republikanische Anwaltverein (RAV), mit entsandten Prozessbeobachtern verfolgten, erging am 09.01.2026 in einem Sondergerichtssaal auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri das erlösende Urteil: Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings unmittelbar Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt.

Gestern, am 21.10.2026, wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft durch das Berufungsgericht verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vizepräsident der BRAK und Prozessbeobachter Rechtsanwalt André Haug ist erleichtert:

„Der Weg war lang und steinig, hat erfreulicherweise nach gut zwei Jahren aber ans Ziel geführt. Die Solidarität der internationalen Anwaltsorganisationen mit dem türkischen Kammervorstand hat sich gelohnt und deutlich gezeigt, dass öffentlicher Druck etwas bewirken kann. Gleichwohl dürfen wir uns nicht einlullen lassen. Das gesamte Verfahren war illegitim und die Anwaltschaft ist weiterhin gefordert, die Entwicklungen mit wachsamem Auge zu verfolgen. Ich bin froh, dass die Anwaltschaft europäisch wie international Schulter an Schulter steht, wenn Angriffe auf die freie Advokatur erfolgen. Daran wird sich auch künftig nichts ändern!“