Schutz unabhängiger anwaltlicher Beratung: BRAK-Initiative und EuGH-Verfahren im Fokus
Der BRAK-Vorstoß, ein Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung einzuführen, hat eine Debatte um verfassungsrechtlichen Schutz der freien Anwaltschaft angestoßen. Befeuert wird sie durch Verfahren beim Europäischen Gerichtshof wegen Beratungsverboten aufgrund von Russland-Sanktionen. Im aktuellen Anwaltsblatt setzt Dr. Maximilian Gerhold sich mit beidem auseinander und befürwortet eine Ergänzung des Grundgesetzes.
„Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“ Die BRAK-Hauptversammlung forderte im September 2025, in Art. 19 GG einen neuen Absatz 5 mit diesem Wortlaut einzufügen. Hintergrund ist, dass die unabhängige Selbstverwaltung der Anwaltschaft bislang lediglich durch die BRAO gewährleistet sei – und damit jederzeit politisch veränderbar. Durch einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf unabhängigen anwaltlichen Beistand soll ein zentraler Schutzmechanismus gegen mögliche politische Einflussnahmen geschaffen werden.
Aus Anlass vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiger Verfahren wegen des im Rahmen der Russland-Sanktionen der EU beschlossenen Verbots u.a. für Anwältinnen und Anwälte, Rechtsdienstleistungen an den russischen Staat oder an in Russland niedergelassene Verbände zu erbringen, betrachtet Dr. Maximilian Gerhold im aktuellen Anwaltsblatt den grundrechtlichen Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit. Neben der Absicherung rechtlicher (nicht: anwaltlicher) Beratung in Art. 47 II 2 der EU-Grundrechtecharta und deren Auslegung durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH befasst Gerhold sich eingehend mit der Forderung der BRAK nach einer Verankerung unabhängiger anwaltlicher Beratung im Grundgesetz. Damit würde mittelbar auch die freie Anwaltschaft als Institution abgesichert. Der BRAK-Vorschlag verdient aus seiner Sicht rechtspolitische Zustimmung – und hat eine Debatte angestoßen, die vielleicht bald durch eine Grundsatzentscheidung des EuGH befeuert werden wird.
Weiterführende Links:
- Gerhold, AnwBl. 1/2026, 66
- Presseerklärung Nr. 9/2025 v. 19.9.2025 (zum Beschluss der BRAK-Hauptversammlung, eine Grundgesetzänderung zu fordern)
- Positionspapier (zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz)
- BR-Drs. 599/25 (Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen)
- Wessels, BRAK-Mitt. 2025, 315 (zur Forderung nach Grundgesetzänderung)
- Buchmann/Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 414 (zum Hintergrund der Forderung nach Grundgesetzänderung)
- Nachrichten aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026 (zum ablehnenden Beschluss des Bundesrats