Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2026

Verpasste Chance für den Rechtsstaat – BRAK kämpft weiter für unabhängigen anwaltlichen Beistand im GG

Ein Rechtsstreit mit einer Behörde, einem Unternehmen oder ein Verfahren vor Gericht: In solchen Situationen ist anwaltlicher Beistand unverzichtbar – unabhängig und allein den Interessen der Mandantschaft verpflichtet. Doch was geschieht, wenn diese Unabhängigkeit nicht mehr garantiert ist? Wenn staatliche Eingriffe bestimmen, wie Anwält:innen arbeiten dürfen?

07.01.2026 Newsletter

Diese Vorstellung mag hierzulande noch fern erscheinen. Doch in mehreren europäischen Staaten ist sie bereits Realität geworden. Anwaltskammern wurden unter staatliche Aufsicht gestellt, disziplinarische Strukturen politisiert. Die Folge: Kritische Mandatsführung wird riskant, effektive rechtliche Kontrolle des Staates wird erschwert.

Bundesrat hat Chance verpasst

Am 19.12.2025 lehnte der Bundesrat den Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen ab, die Unabhängigkeit anwaltlichen Beistands im Grundgesetz zu verankern. Damit bleibt eine Chance ungenutzt, die Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats nachhaltig zu stärken.

Die BRAK reagiert mit großem Bedauern – aber auch mit klarer Entschlossenheit, dieses zentrale Anliegen weiter voranzutreiben. Bereits im September 2025 hatte sich die 169. Hauptversammlung der BRAK einstimmig für diese Grundgesetzänderung ausgesprochen. Die gemeinsame Überzeugung: Die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten durch unabhängige Anwältinnen und Anwälte bildet ein tragendes Fundament demokratischer Rechtsstaatlichkeit – ein Fundament, das selbst in Staaten mit langer demokratischer Tradition zunehmend brüchig wird.

Geteilte Meinungen – doch die Dringlichkeit bleibt

Nach seiner Einbringung durchlief der Antrag die Ausschüsse des Bundesrates. Während der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sich ausdrücklich für die Entschließung aussprach und deren Bedeutung für den Schutz der Bürger:innen hervorhob, empfahlen der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, den Antrag nicht anzunehmen. Der Bundesrat folgte dieser ablehnenden Empfehlung.

Aus Sicht der BRAK wurde hier die rechtsstaatliche Tragweite der Forderung nicht in ihrer vollen Dimension erkannt.

Keine Symbolpolitik – sondern Schutz fundamentaler Prinzipien

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels findet klare Worte: Die Verankerung eines Rechts auf unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz sei rechtsstaatlich dringend geboten. Es gehe weder um Symbolpolitik noch um berufsständische Interessen der Anwaltschaft. „Wir sprechen hier von der Absicherung rechtsstaatlicher Prinzipien – im Interesse aller Rechtsuchenden.“

Besonders wichtig: Das im Gesetzgebungsverfahren angeführte Kostenargument geht ins Leere. Die vorgeschlagene Grundrechtsnorm würde keinerlei neue staatliche Finanzierungsansprüche begründen. Sie zielt ausschließlich auf den Schutz der Unabhängigkeit anwaltlicher Tätigkeit vor staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Eingriffen.

BRAK-Schatzmeisterin Rechtsanwältin Leonora Holling betont: „Aktuelle Entwicklungen im In- und Ausland zeigen deutlich, wie schnell als selbstverständlich erachtete rechtsstaatliche Sicherungen erodieren können. Wenn wir die Resilienz des Rechtsstaats stärken wollen, müssen wir bei den Menschen ansetzen: Effektiver Rechtsschutz hängt maßgeblich von einem freien Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Hilfe ab.“

Grundrecht für alle Rechtsuchenden

Konkret schlägt die BRAK vor, Artikel 19 des Grundgesetzes um einen neuen Absatz 5 zu ergänzen:

„Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“

Dieses Grundrecht setzt bei den Rechtsuchenden an und vermittelt ihnen einen ausdrücklich verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf unabhängigen anwaltlichen Beistand. Gleichzeitig würde es – vermittelt über Art. 12 I GG – die Berufsfreiheit der Anwält:innen stärken, wobei deren Rechte stets dienend auf die Interessen der Mandantschaft bezogen bleiben.

Die bewusste Verortung in Art. 19 GG stellt klar: Das Recht auf unabhängige anwaltliche Hilfe beschränkt sich nicht auf Verfahren gegen die öffentliche Gewalt. Es umfasst auch zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Beratung und Vertretung in allen außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten.

Warum eine Verfassungsänderung notwendig ist

Die bisherigen einfachgesetzlichen Sicherungen der anwaltlichen Unabhängigkeit reichen nicht aus, um diese dauerhaft gegenüber wechselnden politischen Mehrheiten abzusichern. Was heute selbstverständlich erscheint, kann morgen zur Disposition stehen. Entwicklungen in anderen europäischen Staaten führen dies eindrücklich vor Augen: Anwaltliche Selbstverwaltung, Berufsaufsicht und disziplinarische Strukturen können politisiert und staatlicher Steuerung unterworfen werden – mit unmittelbaren Folgen für die Möglichkeit der Bürger:innen, den Staat effektiv rechtlich zu kontrollieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat die „freie Advokatur" wiederholt als unverzichtbaren Bestandteil des Rechtsstaats bezeichnet und der Unabhängigkeit der Anwaltschaft eine objektiv-rechtliche Bedeutung zugemessen. Die BRAK sieht es als konsequenten Schritt, dieses bereits anerkannte Fundament explizit im Grundgesetz zu verankern – um es vor schleichender Erosion zu schützen.

Langer Atem für den Rechtsstaat

Die Ablehnung im Bundesrat ist nicht das Ende dieses Anliegens, sondern vielmehr Ansporn für die BRAK, sich mit Nachdruck weiter dafür einzusetzen. BRAK-Präsident Dr. Wessels macht deutlich: „In diesem zentralen Anliegen werden wir nicht nachlassen. Wir erwarten von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die Bedeutung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands für einen funktionierenden und wehrhaften Rechtsstaat neu zu bewerten – und die richtige Entscheidung zu treffen.“

Die Verankerung eines Grundrechts auf unabhängige anwaltliche Hilfe bleibt damit ein zentrales rechtspolitisches Anliegen der Anwaltschaft. Nicht als Selbstzweck, sondern als das, was es ist: eine Verteidigungslinie für alle Rechtsuchenden, wenn Rechte bedroht sind. Ein elementarer Baustein effektiven Rechtsschutzes und unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit.

Weiterführende Links: