Bürokratieabbau in Thüringen: BRAK nimmt kritisch Stellung
Mit dem „ersten Thüringer Entlastungsgesetz“ will die Landesregierung Thüringens eine modernere, schnellere, unbürokratischere Verwaltung erreichen. Dazu sollen unter anderem Widerspruchsverfahren entfallen und KI-generierte Verwaltungsakte erprobt werden. Die BRAK sieht diese Vorhaben differenziert.
Mit dem ersten Thüringer Entlastungsgesetz will die Landesregierung Thüringens die Verwaltung des Landes deregulieren, vereinfachen und entlasten und zudem Verfahren beschleunigen. Zentrale Elemente sind die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Reduzierung von Berichts- und Transparenzpflichten und ein Standarderprobungsgesetz, das Kommunen befristet das Testen neuer Verfahren erlauben soll. Bürokratieabbau ist als wichtiges Ziel im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen verankert.
Auf Ersuchen der Thüringer Landesregierung hat die BRAK sich mit bestimmten Aspekten des Gesetzentwurfs befasst. In ihrer Stellungnahme bewertet die BRAK insbesondere die Ermöglichung einer Erprobung von KI-Verwaltungsakten und die weitere Abschaffung des Vorverfahrens aus Perspektive der Rechtsuchenden kritisch.
Erprobung von KI-Verwaltungsakten
Nach dem Entwurf soll im Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) eine neu eingefügte Bestimmung die Erprobung des vollständig automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten mit Ermessen und Beurteilungsspielraum ermöglichen. Die bundesgesetzliche Regelung in § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erlaubt dies nur bei gebundenen Entscheidungen.
Die BRAK verweist hier insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Automatisierung gleichgelagerter Umstände und Ermessensentscheidung im Einzelfall. Zu bedenken ist im Rahmen von automatisierten Entscheidungssystemen außerdem die Neigung zur Verfestigung von strukturellen Ungleichheiten.
Zusätzlich spricht die BRAK sich auch für eine gesetzlich festgelegte Evaluierung der geplanten Erprobungsklauseln unter Nennung konkreter Zeiträume sowie eine Begründungspflicht für automatisiert ergangene Verwaltungsakte aus, um sowohl allgemein als auch für die Betroffenen im Einzelfall mögliche Risiken besser abschätzen zu können.
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass im Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in mehreren Bereichen die Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung entbehrlich werden. Dies betrifft Verwaltungsentscheidungen aus dem Gesundheitsbereich, dem Bundes-Immissionschutzgesetz sowie dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz.
Die weitere Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betrachtet die BRAK differenziert. Grundsätzlich birgt ein unmittelbares, förmliches Gerichtsverfahren aus ihrer Sicht eine subjektiv höhere Schwelle für natürliche Personen. In Bezug auf juristische Personen dürfte diese Hürde nicht vergleichbar bestehen, da diese in der Regel selbst über juristische Expertise verfügen oder einfach auf sie zugreifen können. Weil in den meisten Bereichen, in denen das Vorverfahren abgeschafft werden soll, insbesondere juristische Personen betroffen sein werden, hält die BRAK dies für vertretbar.
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