Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2023

BRAK befürwortet Legalisierung von Tax Law Clinics

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will das Bundesfinanzministerium die Befugnis zur beschränkten steuerlichen Beratung neu regeln. Dabei soll auch die unentgeltliche Beratung durch Jurastudierende in sogenannten Tax Law Clinics zugelassen werden. Die BRAK befürwortet das ausdrücklich.

14.06.2023Newsletter

Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen soll nach Plänen des Bundesministeriums der Justiz neu strukturiert werden. Neben der Anwaltschaft und Steuerberaterschaft, die unbeschränkt steuerlich beraten darf, sollen bestimmte, abschließend aufgezählte Berufsgruppen eine beschränkte steuerliche Beratungsbefugnis erhalten. Zudem soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen künftig im Regelfall zulässig sein. Durch diese Neuregelung werden auch sogenannte Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig, die zu Ausbildungszwecken unter Anleitung besonders qualifizierter Personen altruistische Hilfeleistung in Steuersachen anbieten.

In ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf begrüßt die BRAK diese Neuregelung und die damit einhergehende Harmonisierung von Rechtsdienstleistungs- und Steuerberatungsgesetz uneingeschränkt. Sie begrüßt insbesondere, dass das Ministerium den Bedarf erkannt und die Anregung aus der Praxis aufgegriffen hat. Law Clinics seien beliebt, brächten Studierende frühzeitig mit Praxisfragen in Kontakt und förderten sie in der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie etwa Gesprächsführung, Rhetorik oder Verhandlungsmanagement. Law Clinics seien damit sowohl eine gute Vorbereitung auf das Staatsexamen als auch auf den Beruf. Es erschließe sich nicht, weshalb Law Clinics bislang im Steuerrecht nicht zulässig seien.

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