Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2023

Videoverhandlungen in Zivil- und Fachgerichten sollen gefördert werden

Videoverhandlungen vor Zivilgerichten und in der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sollen künftig verstärkt genutzt werden. Das sieht ein von der Bundesregierung Anfang Juni beschlossener Gesetzentwurf vor.

14.06.2023Newsletter

Anfang Juni hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beschlossen. Das Gesetz zielt darauf, an diesen Gerichten künftig verstärkt Videoverhandlungen durchzuführen.

Dazu soll die zentrale Norm für Videoverhandlungen – § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) – insgesamt neu gefasst werden. Gegenüber dem im November 2022 vorgelegten Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf einige Änderungen.

Eine Anordnung einer Videoverhandlung von Amts wegen soll nach wie vor nach § 128a II ZPO-E möglich sein. Die BRAK hatte sich dafür ausgesprochen, den Parteien die Entscheidungsgewalt hierüber zu belassen, und eine Anordnung von Amts wegen abgelehnt. Die zunächst noch vorgesehene Beschwerdemöglichkeit nach § 128a VII ZPO-E ist entfallen. Vielmehr soll die Anfechtbarkeit aller im Zusammenhang mit der Videoverhandlung ergehenden Entscheidungen ausgeschlossen bleiben, wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist. Wie bereits nach bisheriger Rechtslage gilt dies für die Beschwerde über die Gestattung oder Versagung einer Teilnahme per Bild- und Tonübertragung; ferner soll künftig auch die Entscheidung des Gerichts unanfechtbar sein, die Videoverhandlung aufzuzeichnen. Dadurch soll das Verfahren beschleunigt werden.

Die Neuregelungen sollen auch für die Verwaltungs- und Finanzgerichte gelten. Die Arbeits- und Sozialgerichte sind hingegen weitgehend ausgenommen und behalten großteils ihr bisheriges Verfahrensrecht. Hinsichtlich der Arbeitsgerichtsbarkeit war dies im Referentenentwurf noch anders geregelt.  

Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird dieser an den Bundestag weitergeleitet und dort weiter beraten.

Die BRAK hat bereits zum Referentenentwurf eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und wird sich auch im weiteren Verfahren intensiv einbringen.

Weiterführende Links: