Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2023

Windkraftanlagen: BRAK besorgt über Verfahrensbeschleunigung auf Kosten von Rechtsschutz

Damit Windkraftanlagen schneller gebaut werden können, will die Bundesregierung immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigen. Die BRAK moniert, dass dadurch Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten beschnitten werden.

26.07.2023Newsletter

Um das im Klimaschutzgesetz des Bundes festgelegte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, will die Bundesregierung unter anderem Genehmigungsverfahren für immissionsschutzrechtliche Anlagen, insbesondere auch für Erneuerbare-Energien-Anlagen, deutlich beschleunigen. Der Ende Juni vorgelegte Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zielt daher im wesentlichen auf eine Verfahrensbeschleunigung ab; insbesondere Windkraftanlagen sollen dadurch schneller gebaut werden können. Darüber hinaus dient das Vorhaben der Umsetzung einzelner EU-rechtlicher Vorgaben.

Auch in Bezug auf dieses Gesetzesvorhaben drückt die BRAK zunächst ihre Sorge aus, dass in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung im Ergebnis Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben sowie Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener beschnitten hätten. Auch die hier geplanten Beschleunigungsmaßnahmen immissionsschutzrechtlicher Verfahren führten ohne Not zu weitergehenden Einschränkungen von Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener.

Die BRAK kritisiert insbesondere, dass – obwohl Widerspruch und Klage ohnehin keine aufschiebende Wirkung haben – eine Begründungsfrist eingeführt werden soll. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Begründung, soll die Behörde den Widerspruch regelmäßig als unbegründet ablehnen. Hierin sieht die BRAK eine Verkürzung des Rechtsschutzes, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorläge.

Auch eine weitere vorgeschlagene Neuregelung sieht die BRAK mit Blick auf Rechtsschutzaspekte und die Akzeptanz der Entscheidungen kritisch: Bei Genehmigungsverfahren bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land und bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff soll ein Erörterungstermin in der Regel nicht mehr stattfinden, es sei denn, der Antragsteller beantragt die Durchführung eines Erörterungstermins.

Weiterführende Links:

Hintergrund:

Der Regierungsentwurf geht in dieselbe Richtung wie weitere Gesetzesvorhaben, etwa der Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (dazu Stellungnahme Nr. 35/2023) und der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (dazu Stellungnahme Nr. 37/2023). Diese zielen ebenfalls auf eine Beschleunigung von Verfahren zielen und schränken hierbei Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und/oder von Betroffenen ein. Auch hierzu hat die BRAK ihre Kritik geäußert; siehe dazu die entsprechenden Beiträge in dieser Ausgabe der „Nachrichten aus Berlin“.  Dieselbe Stoßrichtung verfolgt auch der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren (dazu Stellungnahme Nr. 48/2022).