Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2023

Studierenden-Wettbewerb: Menschenrechtseinsatz für bedrohte Anwält:innen

Der Amicus Curiae Contest des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) gibt Jurastudierenden sowie Rechtsreferendarinnen und -referendaren die Möglichkeit, den menschenrechtlichen Einsatz für bedrohte Anwältinnen und Anwälte in Form eines Wettbewerbs zu erproben.

06.09.2023Newsletter

Der Amicus Curiae-Wettbewerb wird jedes Jahr vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet. Er richtet sich an Studierende, deren Abschluss in den Ländern, deren Anwaltskammern Mitglieder des CCBE sind, Voraussetzung für den Eintritt in den Anwaltsberuf ist – in Deutschland also an Jurastudierende. Seit diesem Jahr steht der Wettbewerb zudem auch Rechtsreferendarinnen und -referendaren offen.

Der Wettbewerb soll jungen Juristinnen und Juristen die Möglichkeit geben, praktische Erfahrungen zu sammeln und dabei zugleich bedrohte Anwältinnen und Anwälte zu unterstützen. Im Vordergrund steht dabei die Rolle der Anwaltschaft für die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

Im Wettbewerb müssen die Studierenden einen Amicus Curiae-Schriftsatz erstellen, mit dem eine bedrohte Anwältin oder ein bedrohter Anwalt unterstützt wird. Der Schriftsatz ist fiktiv in dem Sinne, dass er nicht in einem tatsächlich laufenden Verfahren verwendet werden soll. Im Rahmen des Wettbewerbs wird der beste Schriftsatz ausgewählt. Zum Preis zählt neben einer feierlichen Verleihung im Rahmen der CCBE-Plenarsitzung im Mai 2024 in Lausanne/Schweiz auch die Publikation des Schriftsatzes auf der Website und in den Sozialen Medien des CCBE.

Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist seit Anfang September und noch bis zum 30.11.2023 möglich.

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