Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2023

NJW: BRAK-Ausschussvorsitzende zu aktuellen Reformprojekten im Familienrecht

Das Bundesjustizministerium arbeitet an mehreren Reformprojekten im Familienrecht, darunter jüngst an einem moderneren Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien, das verheiratete und unverheiratete Eltern beim Betreuungsunterhalt gleichstellen soll. Eine notwendige Reform, findet die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Familien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, im Editorial der NJW – doch eigentlich bräuchte es einen gesetzlichen Güterstand für nichtverheiratete Paare.

21.09.2023Newsletter

„Was lange währt – und wird es gut?“ fragt Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin/Potsdam und Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Familien- und Erbrecht, im Editorial der NJW. Darin nimmt sie das vom Bundesministerium der Justiz Ende August vorgelegte Eckpunktepapier für „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ kritisch unter die Lupe. Mit der Reform soll insbesondere die Berechnung des Kindesunterhalts bei asymmetrischen Wechselmodellen geklärt werden – das bringt zwar Rechtssicherheit, aber auch ein Mehr an Berechnungen und wohl auch an Rechtsstreitigkeiten um die Betreuungsanteile der Eltern. Die ebenfalls geplante Gleichstellung verheirateter und unverheirateter Eltern beim Betreuungsunterhalt hält Niethammer-Jürgens dagegen für unbedingt notwendig.

Sie thematisiert ferner die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Abstammungsrechts und die dort ebenfalls vereinbarte Einführung der sog. Verantwortungsgemeinschaft. Und sie regt an, endlich über einen gesetzlichen Güterstand für unverheiratete Paare nachzudenken.

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Hintergrund:

Eine der gesetzlichen Aufgaben der BRAK ist es nach § 177 II Nr. 5 BRAO, auf Anforderung von an der Gesetzgebung beteiligten Behörde oder ein Bundesgerichten Gutachten zu erstatten. Sie wird daher regelmäßig unter anderem vom Deutschen Bundestag bzw. von dessen Rechtsausschuss oder von den zuständigen Bundesministerien um Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ersucht. Die Stellungnahmen erarbeiten die insgesamt 34 Fachausschüsse der BRAK, die mit ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten aus der Anwaltschaft besetzt sind.