Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2023

Strafrecht: BRAK begrüßt Überlegungen zur Entkriminalisierung der Unfallflucht

Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort entkriminalisiert werden kann. Die BRAK begrüßt dies und äußert sich detailliert zu den einzelnen Aspekten der Reformüberlegungen.

04.10.2023Newsletter

Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, ob der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) entkriminalisiert werden kann. Insofern wird überlegt, den Tatbestand auf Unfallfluchten nach Personenschäden zu begrenzen und die Unfallflucht nach reinen Sachschäden als bloße Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Die Vorschrift wird in Fachkreisen seit Längerem als reformbedürftig angesehen. Kritisiert wird dabei unter anderem, dass die Unfallflucht bei Bagatellunfällen wie etwa Parkremplern kriminalisiert wird und dadurch zu einer merklichen Belastung der Justiz führt. Ferner werden unter anderem die komplizierte Struktur des Tatbestands, bestehende Auslegungsschwierigkeiten und die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit sowie die unverhältnismäßig strengen Rechtsfolgen kritisiert.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die BRAK die Reformüberlegungen zu § 142 StGB. Aus ihrer Sicht muss dabei der Schutz der zivilrechtlichen Interessen der Unfallbeteiligten systematisch und stimmig umgesetzt werden, und zwar auf Tatbestandsseite ebenso wie für die tätige Reue als Umkehrverhalten oder die Rechtsfolge.

Mit den einzelnen Reformüberlegungen setzt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme im Detail auseinander und gibt Anregungen für eine aus ihrer Sicht praxisgerechte Umsetzung.

Bereits in der Vergangenheit hatte die BRAK sich für eine Reform von § 142 StGB ausgesprochen.

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