BRAK begrüßt Pläne zu modernem Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien
Das Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien soll modernisiert werden. Vor allem soll es künftig eine abwechselnde Betreuung von Kindern berücksichtigen. Die dazu vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte begrüßt die BRAK im Grundsatz, gibt Anregungen im Detail und regt eine steuerliche Gleichstellung nichtverheirateter Eltern an.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an mehreren Reformprojekten im Familienrecht, unter anderem an einem moderneren Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien, das verheiratete und unverheiratete Eltern beim Betreuungsunterhalt gleichstellen soll. Eine Anpassung des Unterhaltsrechts und insbesondere eine Berücksichtigung verschiedener Formen abwechselnder Kinderbetreuung wird seit Langem gefordert und ist auch im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen als Ziel vereinbart.
Im August hat das Ministerium ein Eckpunktepapier für ein „faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ vorgelegt. Es identifiziert den Reformbedarf im Unterhaltsrecht und enthält Vorschläge, wie die Betreuungsanteile beider Eltern beim Kindesunterhalt, beim Betreuungsunterhalt und auch beim notwendigen Selbstbehalt des Unterhalt zahlenden Elternteils berücksichtigt werden können.
Grundsätzlich begrüßt die BRAK in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagenen Änderungen zum Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell. Die Erlangung eines paritätischen bzw. symmetrischen Wechselmodells zugunsten des Kindes und auch des mitbetreuenden Elternteils dürften so erleichtert werden, entsprechende mitunter hart geführte Verfahren könnten vermieden werden. Auch könnte die Hauptbetreuungsperson so in ihren Betreuungsleistungen entlastet werden. Der mitbetreuende Elternteil hätte für die erhöhte Betreuungsleistung zudem einen finanziellen Anreiz. Die BRAK befürwortet außerdem den Vorschlag, im symmetrischen Wechselmodell die sorgerechtliche Entscheidung und die Einbeziehung eines Ergänzungspflegers entfallen zu lassen.
Angesichts der zunehmenden nichtehelichen Lebensgemeinschaften begrüßt die BRAK die geplante Verbesserung der Rechtsstellung des nichtverheirateten Elternteils sowie die Angleichung des Betreuungsunterhalts von nichtverheirateten und geschiedenen Elternteilen. Letztere sieht sie jedoch in Teilen kritisch, insbesondere die Heranziehung der Einkommen beider Elternteile im Falle einer mit geschiedenen Eltern vergleichbaren Lebenslage. Das Kriterium der Vergleichbarkeit hält sie für kaum praktikabel, zahlreiche erbitterte Streitigkeiten dürften deshalb vorprogrammiert sein. Die Angleichung der weiteren Regelungen des Betreuungsunterhalts nichtverheirateter Eltern an die der geschiedenen Eltern sind aus Sicht der BRAK nicht durchgehend sachgerecht.
Schließlich regt die BRAK – auch wenn dies freilich nicht im BGB regelbar wäre – an, die Lebenssituationen nichtverheirateter Elternteile und geschiedener Elternteile in Bezug auf den Betreuungsunterhalt dahingehend zu vereinheitlichen, dass zukünftig auch der Betreuungsunterhalt nichtverheirateter Elternteile von den einkommensteuerrechtlichen Regelungen des sog. begrenzten Realsplitting erfasst wird.
Mit den Plänen zu einem Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien befasst sich auch die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Familien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, in ihrem NJW-Editorial.
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