Terrorismusfinanzierung

FIU warnt vor Beschaffung von Finanzmitteln für terroristische Zwecke durch Hamas

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) warnt vor Wegen, über die sich die in Europa verbotene terroristische Organsiation Hamas typischerweise finanziert. Nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Berufe wie Steuerberater:innen und Anwält:innen müssen verdächtige Transaktionen unverzüglich der FIU melden.

30.11.2023Anwaltschaft

Als Reaktion auf den Angriff der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) auf Israel hat das Bundesministerium des Inneren Anfang November Betätigungsverbote für die in der Europäischen Union verbotene Hamas sowie das Netzwerk „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ erlassen. Im Zusammenhang damit hat die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) sich mit einem Informationsschreiben an nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichtete gewandt, darunter u.a. Steuerberater, Notare und bei bestimmten Geschäften nach § 2 I GwG auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

In dem Schreiben weist die FIU auf typische Quellen terroristischer Organisationen hin, um sich Finanzmittel zu beschaffen, etwa durch vermeintlich humanitären Spendenkampagnen. Dazu zählt die FIU eine Reihe möglicher Indikatoren auf, die darauf hindeuten, dass es sich um die Beschaffung von Finanzmitteln für terroristische Zwecke handeln könnte. Beispielsweise können dies Kryptoadressen, Bankkonten auf Hamas-nahen Social Media-Plattformen oder die Verwendung bestimmter Phrasen (etwa Namen berühmter Märtyrer) als Verwendungszweck sein.

Sofern Umstände vorliegen, die für den oder die Verpflichteten darauf hindeuten, dass eine Transaktion bzw. ein Sachverhalt in Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen könnte, muss dies unverzüglich der FIU gemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, welchen Wert der betreffende Vermögensgegenstand bzw. welche Höhe die betreffende Transaktion hat.

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