Massenverfahren: Beschleunigung und Entlastung der Gerichte nötig
Die Zivilgerichte wurden in den letzten Jahren durch Massenverfahren erheblich belastet. Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren und zur Entlastung der Gerichte.
Die Gerichte wurden in den vergangenen Jahren erheblich durch massenhafte Verfahren belastet. Die erhöhte Belastung ist nicht nur auf die Anzahl der Verfahren, sondern auch auf die Art und Weise der Verfahrensführung zurückzuführen. In der öffentlichen Diskussion werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Entlastung und Beschleunigung bei Massenverfahren beitragen sollen. Diese kamen etwa aus dem Bundesrat, aus der Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder sowie vom Deutschen Richterbund.
Vorgeschlagen wird unter anderem, dass die Möglichkeit, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, erweitert werden soll. Zudem umfassen die Vorschläge eine Strukturierung des Parteivortrags, die Möglichkeit, Beweisaufnahmen zu konzentrieren, erweiterte Möglichkeiten, Verfahren auszusetzen, sowie Vorgaben zum Umfang und zum Zeitpunkt des Parteivortrags. Diese Vorschläge wurden zum Teil kontrovers diskutiert und, sofern sie Vorgaben für den Parteivortrag betreffen, vor allem von Seiten der Anwaltschaft abgelehnt.
Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an verschiedenen Maßnahmen, die bei der Bewältigung von Massenverfahren helfen sollen. Hierzu gehören Überlegungen zur schnelleren höchstrichterlichen Klärung zentraler Rechtsfragen und zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten. Auch bei der geplanten Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie werden Massenverfahren in den Blick genommen.
Die BRAK befasst sich derzeit intensiv mit möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Entlastung und Beschleunigung bei Massenverfahren.
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