Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 02/2019 vom 24.01.2019

24.01.2019Newsletter

Zivilrecht

Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften – Annahme Bericht im IMCO

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 22. Januar 2019 den Berichtsentwurf des britischen MdEP Daniel Dalton (Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer) angenommen und zudem den Beschluss zum Beginn interinstitutioneller Verhandlungen gefasst. Zu den zuletzt diskutierten Punkten gehörten die Einführung einer schwarzen Liste unlauterer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Produkten von zweierlei Qualität, Klarstellungen zum Haustürverkauf und Widerrufsrecht, Vorschriften über wirksamere Sanktionen zur Bekämpfung von Verstößen gegen das Verbraucherrecht sowie neue Vorschriften zur Transparenz von Online-Marktplätzen (Informationspflichten).

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Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Entschließung des EP

Das EP hat am 17. Januar 2019 den bereits am 6. Dezember 2018 vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) verabschiedeten Bericht der Berichterstatterin Lara Comi (EVP, IT) zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr angenommen. In diesem wird unter Bezugnahme auf aktuelle Studien und Konsultationen ausgeführt, dass europäische Unternehmen nach wie vor unter fehlender Zahlungsmoral leiden. Auch machen sich größere Unternehmen ihre bessere Stellung auf dem Markt zunutze, um vertragliche Regelungen durchzusetzen, die sich insbesondere auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nachteilig auswirken. Vorgeschlagen wird daher ein Bündel an Maßnahmen, die sowohl auf die Verbesserung von Zahlungspraktiken zwischen Unternehmen untereinander sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen abzielen, z.B.  eine Erhöhung der Transparenz durch die Veröffentlichung von Informationen über das Zahlungsverhalten („name and fame“), verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten als Alternative zu Gerichtsverfahren, eine angemessene Entschädigung bei Zahlungsverzug seitens öffentlicher Stellen sowie Anpassungen der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge (z.B. Ausschluss vom Vergabeverfahren bei Säumigkeit). Mit der Entschließung des EP wird die Europäische Kommission aufgefordert, geeignete Legislativvorschläge zu unterbreiten.

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Konsultation zur Richtlinie über Verbraucherkreditverträge

Die Europäische Kommission hat am 14. Januar 2019 eine Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge veröffentlicht. Diese dient dazu, den Abschluss länderübergreifender Kreditverträge zu fördern und gleichzeitig Schutzstandards für die Verbraucher sicherzustellen. So erhalten Verbraucher das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen sowie die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Andererseits werden Kreditgeber verpflichtet, vor dem Abschluss des Kreditvertrags eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Ferner erhalten alle Verbraucher in der gesamten Union leicht vergleichbare vorvertragliche Standardinformationen über die Hauptmerkmale der Kreditangebote. Da seit dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2008 zahlreiche Unionsrechtsakte in den Bereichen Hypotheken, Datenschutz, Bekämpfung von Geldwäsche und Zahlungsdienste erlassen wurden, soll geprüft werden, ob die Richtlinie noch ihren Zweck erfüllt. Teil I der Konsultation betrifft die breite Öffentlichkeit, Teil II Interessengruppen wie Verbände, Behörden und Kreditanbieter. Die Konsultation endet am 8. April 2019.

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Arbeitsrecht

Konsultation zur Lohngleichheit von Frauen und Männern

Die Europäische Kommission hat am 11. Januar 2019 eine öffentliche Befragung zur Lohngleichheit von Frauen und Männern in der EU gestartet. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in eine Bewertung der Neufassung der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen vom 5. Juli 2006 (Gleichstellungsrichtlinie) sowie der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Lohntransparenz vom 7. März 2014 einfließen. Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 5. April 2019 möglich.

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Steuerrecht

Beschlussfassungsverfahren in der EU-Steuerpolitik

Am 15. Januar 2019 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik veröffentlicht. In dieser stellt sie einen Fahrplan vor, um in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überzugehen. Derzeit müssen Beschlüsse zur Steuerpolitik immer einstimmig beschlossen werden.

Der Fahrplan sieht vier Schritte vor, wie von Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit übergegangen werden kann. In einem ersten Schritt soll die qualifizierte Mehrheit bei Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sowie zugunsten von Unternehmen in der EU angewendet werden. In einem zweiten Schritt soll dies dann auch für Maßnahmen mit politischen Zielen wie die Bekämpfung des Klimawandels oder zum Umweltschutz angewendet werden. Maßnahmen, die bereits harmonisierte EU-Vorschriften modernisieren sollen, sollen als dritter Schritt der qualifizierten Mehrheit unterfallen. Als vierter und letzter Schritt ist vorgesehen, dass auch bei großen Steuerprojekten wie beispielsweise der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer die qualifizierte Mehrheit Anwendung finden soll.

Die Kommission schlägt vor, die Schritte eins und zwei rasch durchzuführen, während sie für die Schritte drei und vier einen Zeitrahmen von sechs Jahren anstrebt.

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Gesellschaftsrecht

Richtlinienvorschlag zu grenzüberschreitenden Umwandlungen von Gesellschaften im EP

Das EP hat am 17. Januar 2019 den von seinem Rechtsausschuss (JURI) bereits am 6. Dezember 2018 angenommenen Bericht der Berichterstatterin Evelyn Regner (S&D, AT) zur Änderung der Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen bestätigt. Der Vorschlag soll den Gesellschaften grenzüberschreitende Umwandlungen in der Weise ermöglichen, dass sie ihre ursprünglich im Wegzugsstaat bestehende Rechtsform in eine ähnliche im Zuzugsstaat bestehende Rechtsform umwandeln können. Dadurch behalten die Gesellschaften ihre Rechtspersönlichkeit während des gesamten Verfahrens, d. h. ohne Auflösung oder Liquidation im Wegzugsstaat und ohne Neugründung im Zuzugsstaat. Die Verhandlungen mit dem Rat können beginnen, sobald dieser seinen Standpunkt festgelegt hat.

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Gewerblicher Rechtsschutz

Öffentliche Konsultation zum Geschmacksmusterschutz

Im Dezember 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Konsultation zum Geschmacksmusterschutz in der EU.

Das System des Geschmacksmusterschutzes basiert auf der Richtlinie 98/71/EG vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Die Verfahren der Anmeldung sind zwar nicht harmonisiert, die wesentlichen materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung eines Geschmacksmusters sind in allen EU-Mitgliedstaaten jedoch identisch, ebenso wie die wesentlichen Rechte von Geschmacksmusterinhabern.

Ziel der Konsultation ist es, die Leistungsfähigkeit der Gemeinschafts- und nationalen Systeme zu bewerten und Bereiche mit Änderungsbedarf zu ermitteln. Die Konsultation läuft noch bis zum 31. März 2019.

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Institutionen

Programm der rumänischen Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2019 hat Rumänien den Vorsitz im Rat der EU für die kommenden sechs Monate von Österreich übernommen. In diesen Zeitraum fallen Ereignisse, die die Zukunft Europas entscheidend beeinflussen werden, wie der Austrittsprozess des Vereinigten Königreichs, die Wahlen für das Europäische Parlament, oder auch die Neuregelung des Dublin-Systems. 

Als Motto hat sich die rumänische Präsidentschaft passend dazu „Kohäsion, ein gemeinsamer europäischer Wert, verstanden als Einheit sowie Gleichbehandlung und Konvergenz“ gewählt. Am Europatag, dem 9. Mai 2019 wird der Vorsitz zudem ein Gipfeltreffen in Sibiu ausrichten, auf dem die Zukunft Europas diskutiert werden soll.

In ihrem Programm konzentriert sich die Präsidentschaft auf die folgenden vier Hauptprioritäten: Unter dem Titel „ein Europa der Konvergenz“ soll erstens für Wachstum und nachhaltige Entwicklung hin zur Überwindung von Entwicklungsdefiziten einiger Regionen gesorgt werden und es sollen Wettbewerbsfähigkeit, Konvergenzen, ein starker Arbeitsmarkt und soziale Rechte gewährleistet werden. Zweitens soll „ein sicheres Europa“ den Schutz der Außengrenzen, ein Funktionieren des Schengen-Raums und Sicherheit im Inneren garantieren. Hier nimmt der Kampf gegen den Terrorismus einen hohen Stellenwert ein. „Europa als starker globaler Akteur“ konzentriert sich drittens auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Effizienz des externen Handels der Union. Wichtige Themen hierbei sind der EU-Erweiterungsprozess und eine konsistente Nachbarschaftspolitik. „Ein Europa der gemeinsamen Werte“ schließlich betrifft Solidarität, Kohäsion, Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit. Respekt für Grundwerte und Grundrechte wie die Würde des Menschen und das Demokratieprinzip soll sichergestellt, Rassismus, Intoleranz, Ausländerfeindlichkeit, Populismus und Antisemitismus sollen effektiv bekämpft werden.

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Personalia

Neues Präsidium des CCBE

In seiner letzten Vollversammlung Ende November 2018 hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) sein neues Präsidium gewählt. Seit dem 1. Januar 2019 ist José de Freitas (PT) Präsident des CCBE und löst damit seinen tschechischen Vorgänger Antonin Mokry ab. 1. Vizepräsident ist Ranko Pelicarić (HR) und 2. Vizepräsidentin Margarete von Galen (DE). Neu im Präsidium ist James MacGuill (IE) als 3. Vizepräsident.

José de Freitas ist seit 1980 zugelassener Anwalt in Portugal und seit 2006 als Delegationsleiter der portugiesischen Delegation im CCBE tätig gewesen. Er wurde 2016 3. Vizepräsident und ist seitdem im Präsidium des CCBE aktiv.

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Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M.,RAin Svenja Büttner, Astrid Gamisch, LL.M., Natalie Barth
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