Unrechtmäßige Europol-Datenspeicherpraxis – EDPS
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat das Europäische Polizeiamt Europol dazu aufgefordert, Daten von Personen zu löschen, bei denen kein Zusammenhang zu einer kriminellen Handlung nachgewiesen werden kann.
Im September 2020 hatte der EDPS Europol aufgrund seiner Verarbeitung großer Datensätze abgemahnt. Seither hat Europol zwar Maßnahmen zur Behebung der angemahnten Umstände erhoben, jedoch wurde keine Speicherfrist zur Filterung und Analyse der Daten festgelegt, so dass Daten entgegen der Europol-Verordnung länger als erforderlich gespeichert wurden.
Eine entsprechende Frist soll bei sechs Monaten liegen, wurden Daten bis dahin nicht kategorisiert, bzw. wurde keine Verbindung der Datensubjekte zu strafbaren Handlungen festgestellt, müssen sie gelöscht werden. Europol muss der Anordnung innerhalb von 12 Monaten nachkommen. Die Europol-Verordnung wird ferner derzeit überarbeitet.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EDPS (EN) (Januar 2022)
- Anordnung des EDPS (EN)(2022)