Umwelthaftungsrichtlinie – KOM
Die Europäische Kommission hat am 12. Mai 2022 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftungsrichtlinie, UHRL) gestartet. Die UHRL wendet die Haftung auf der Grundlage des Verursacherprinzips zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden an.
Die nun durchgeführte Konsultation dient der Bewertung dieser Richtlinie. Die Konsultation ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil beschäftigt sich mit allgemeinen Fragen, wie der Notwendigkeit spezifischer Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Verursacherprinzips oder einer Verpflichtung zur Vermeidung und Behebung von Umweltschäden sowie den bisherigen Auswirkungen der Richtlinie. Der zweite Teil bezieht sich auf fachspezifische Fragen. Hier wird z. B. die Wirksamkeit der Erheblichkeitskriterien hinterfragt. Außerdem wird auf von der UHRL unabhängige Rechtsvorschriften zum Schutz vor Umweltschäden und deren Schutzniveau sowie die Angemessenheit und der Mehrwert der UHRL eingegangen. Interessenträger können sich bis zum 4. August 2022 an der Konsultation beteiligen.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (Mai 2022)
- Initiative der Kommission (Mai 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 23/2021