Löschung terroristischer Online-Inhalte – EU
Seit dem 7. Juni 2022 gilt die Verordnung über terroristische Online-Inhalte, welche vor einem Jahr in Kraft getreten ist, unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Terroristische Inhalte im Internet müssen nun innerhalb von einer Stunde gelöscht werden.
Zudem müssen die Plattformen Maßnahmen ergreifen, wenn sie mit terroristischen Inhalten konfrontiert werden. Entfernungsanordnungen müssen begründen, warum Material als terroristischer Inhalt angesehen wird. Ferner sind strenge Schutzklauseln vorgesehen, um die Wahrung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Die nationalen Behörden müssen nun jährliche Berichte verfassen über die Menge der entfernten terroristischen Inhalte, die Ergebnisse von Beschwerden und Einsprüchen und die Anzahl bzw. Art der verhängten Sanktionen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission in Deutschland (Juni 2022)
- Verordnung über terroristische online-Inhalte (Juni 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 6/2021, 9/2019