Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2022

Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU – EP

Das EP hat am 14. September 2022 die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU angenommen. Mithilfe der Richtlinie sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen insbesondere benachteiligter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessert werden.

30.09.2022Newsletter

Mitgliedstaaten, die bereits eine tarifvertragliche Abdeckung von 85 % oder mehr haben, müssen die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die konkrete Höhe des Mindestlohns wird weiterhin von jedem Mitgliedstaat selbst festgelegt, muss sich jedoch an bestimmten Kriterien orientieren. So soll dieser 60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns nicht unterschreiten. Mindestens alle zwei Jahre soll die Höhe überprüft und aktualisiert werden. Regelmäßige Kontrollen vor Ort sollen sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

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